Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Bonn
Auf dieser Website finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Kfz-Zulassung im Bezirk Bonn. Wir haben alle Informationen zusammengetragen, die wichtig für die Erledigung Ihrer Kfz-Anliegen sind, z.B. Kfz-Zulassung oder Außerbetriebsetzung.
Als wohnhafter Bürger im Zulassungsbezirk Bonn können Sie sich bezüglich der Kfz-Zulassung an jede unten aufgelistete Behörde wenden. Auch die Auswahl der Ortskürzel für Ihre Wunschkennzeichen (BN) ist unabhängig von Ihrem Wohnsitz möglich.
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Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle im Bezirk Bonn über die konkreten Dienstleistungen, die Sie bezüglich Ihres Kfz-Anliegens in Anspruch nehmen möchten. Die Anforderungen der Dienstleistungen können sehr unterschiedlich sein. Hier haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt, damit Sie mit dem Vokabular vertraut sind. In der Sektion “Dokumente mitbringen” können Sie sich außerdem darüber informieren, was Sie zur Behörde mitbringen sollten.
Vokabular:
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein genannt)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief genannt)
Feinstaubplaketten
Feinstaubplaketten sind Aufkleber zur Kennzeichnung von Fahrzeugen, die bestimmte Emissionsstandards erfüllen. Sie werden in Umweltzonen verwendet, um den Zugang von Fahrzeugen mit höheren Emissionen zu regulieren. Plaketten gibt es in verschiedenen Farben oder Formen, die den Emissionsgrad anzeigen. Sie sollen die Luftqualität verbessern und die Auswirkungen von Fahrzeugemissionen verringern. Es ist wichtig, die geltenden Vorschriften zu beachten und die Plaketten ordnungsgemäß anzubringen, um Strafen zu vermeiden.
Technische Ausnahmegenehmigungen
In Deutschland gibt es bestimmte technische Ausnahmeregelungen bei Kfz-Zulassungen. Diese betreffen Fahrzeuge, die von den geltenden technischen Vorschriften abweichen, jedoch aus bestimmten Gründen dennoch zugelassen werden können. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeuge mit Sonderaufbauten, Spezialfahrzeuge oder Einzelanfertigungen, die unter bestimmten Bedingungen technische Ausnahmeregelungen erhalten können.
Diese Ausnahmeregelungen werden von den zuständigen Behörden geprüft und genehmigt. Hierbei werden in der Regel spezifische Vorgaben und Anforderungen festgelegt, die das Fahrzeug erfüllen muss, um eine Zulassung zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese technischen Ausnahmeregelungen in Deutschland strengen Vorschriften unterliegen und nicht für alle Fahrzeuge oder Umbauten gelten. Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau über die geltenden Bestimmungen und Voraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den erforderlichen technischen Ausnahmeregelungen entspricht, um eine Zulassung zu erhalten.
Für Kfz-Angelegenheiten bei der Zulassungsstelle im Bezirk Bonn müssen Sie entsprechende Dokumente zu den persönlichen Vorsprachen mitbringen. Informieren Sie sich in jedem Fall vorher darüber, was genau benötigt wird, da es sonst zu Komplikationen kommen kann.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Sie können das aktuelle Kennzeichen mit Ortskürzel aus einem anderen Zulassungsbezirk behalten wenn Sie möchten. Das ist auch bei einem Halterwechsel möglich.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
Die Zulassungsstelle im Bezirk Bonn ist vor allem zu den Stoßzeiten sehr gut besucht. Wir empfehlen Ihnen definitiv dazu, die Online-Terminvereinbarung der Behörde zu nutzen. Selbst wenn es in Ausnahmefällen dazu kommt, dass Bürger auch ohne reservierten Termin Ihre Angelegenheiten zügig klären können, ist dies doch eher die Ausnahme. Es kommt durchaus oft vor, dass die Mitarbeiter der Behörde ausschließlich Vorsprachen mit vorheriger Terminvereinbarung zulassen.
➡️ Hier können Sie Ihren Termin reservieren
Tipps für kürzere Wartezeiten
Kraftfahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind und am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, sind steuerpflichtig. Die Einnahmen der Kfz-Steuer sind eine wichtige Einnahmequelle für den Staat, um Investitionen im Straßenverkehr zu tätigen.
Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß werden höher besteuert, währen Fahrzeuge mit geringeren Emissionen günstiger versteuert werden. Hubraum, Abgasnorm und CO2-Ausstoß fließen in die Berechnung ein.
Mithilfe der Angaben in Ihren Zulassungsbescheinigungen können Sie die Kfz-Steuer ganz einfach berechnen. Das Bundesfinanzministerium hat für genau diesen Zwecken einen Online-Rechner zur Verfügung gestellt.
➡️ Klicken Sie hier für die Weiterleitung zum Online-Rechner
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) macht mit dem Projekt i-Kfz die internetbasierte Fahrzeugzulassung möglich. Seit Oktober 2019 ist es jetzt für Bürger im Bezirk Bonn möglich, diesen Service zu nutzen und so nicht mehr auf die Behörde gehen zu müssen. Das Verfahren ist aktuell noch in der Anfangsphase und weist so manche Tücken auf. Wir erklären Ihnen, ob Sie es nutzen können und was Sie dafür brauchen.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen möchten, sollten Sie einiges beachten:
Telefon: (0228) 77 66 77
E-Mail: [email protected]
Website: www.bonn.de
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 17:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 17:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
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