Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Braunschweig
Herzlich willkommen auf unserer Website, die Ihnen einen umfassenden Überblick über die Kfz-Zulassung im Bezirk Braunschweig bietet. Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen, um Ihre Kfz-Angelegenheiten problemlos zu erledigen, sei es eine Kfz-Zulassung oder eine Außerbetriebsetzung.
Im Zulassungsbezirk Braunschweig haben Sie als Bürger mit Wohnsitz die freie Wahl, zu welcher Behörde Sie gehen möchten (unten sind die einzelnen Behörden aufgelistet). Als Ortskennung für Wunschkennzeichen stehen zur Verfügung: BS.
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Im Bezirk Braunschweig können Sie verschiedene Dienstleistungen bezüglich Ihrer Kfz-Angelegenheiten regeln. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch darüber informieren, welche Dienstleistung auf Ihr Anliegen zutrifft, damit Sie sich entsprechend auf Ihren Behördentermin vorbereiten können.
Um sich darüber zu informieren, welche Dokumente Sie für die verschiedenen Vorgänge benötigen, öffnen Sie die Sektion erforderliche Dokumente.
Für Kfz-Angelegenheiten bei der Zulassungsstelle im Bezirk Braunschweig müssen Sie entsprechende Dokumente zu den persönlichen Vorsprachen mitbringen. Informieren Sie sich in jedem Fall vorher darüber, was genau benötigt wird, da es sonst zu Komplikationen kommen kann.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Sie können das aktuelle Kennzeichen mit Ortskürzel aus einem anderen Zulassungsbezirk behalten wenn Sie möchten. Das ist auch bei einem Halterwechsel möglich.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
➡️ Online-Terminportal Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Braunschweig
Ein Termin bei der Zulassungsbehörde im Bezirk Braunschweig kann zeitaufwendig sein, aber mit den richtigen Vorbereitungen können Sie Ihre Wartezeiten minimieren. Hier sind einige Tipps:
Kraftfahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind und am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, sind steuerpflichtig. Die Einnahmen der Kfz-Steuer sind eine wichtige Einnahmequelle für den Staat, um Investitionen im Straßenverkehr zu tätigen.
Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß werden höher besteuert, währen Fahrzeuge mit geringeren Emissionen günstiger versteuert werden. Hubraum, Abgasnorm und CO2-Ausstoß fließen in die Berechnung ein.
Mithilfe der Angaben in Ihren Zulassungsbescheinigungen können Sie die Kfz-Steuer ganz einfach berechnen. Das Bundesfinanzministerium hat für genau diesen Zwecken einen Online-Rechner zur Verfügung gestellt.
➡️ Klicken Sie hier für die Weiterleitung zum Online-Rechner
Dank des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können Bürger inm Zulassungsbezirk Braunschweig nun ihre Fahrzeuge bequem online zulassen, ohne persönlich zur Behörde gehen zu müssen. Obwohl das Verfahren noch in der Anfangsphase ist und einige Herausforderungen mit sich bringt, erklären wir Ihnen hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um diesen Service nutzen zu können.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen möchten, sollten Sie einiges beachten:
Telefon: 0531 4701
E-Mail: [email protected]
Website: braunschweig.de
Porschestraße 5
38112 Braunschweig
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 14:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
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