Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Bremerhaven
Herzlich willkommen auf unserer Website, die Ihnen einen umfassenden Überblick über die Kfz-Zulassung im Bezirk Bremerhaven bietet. Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen, um Ihre Kfz-Angelegenheiten problemlos zu erledigen, sei es eine Kfz-Zulassung oder eine Außerbetriebsetzung.
Im Zulassungsbezirk Bremerhaven haben Sie als Bürger mit Wohnsitz die freie Wahl, zu welcher Behörde Sie gehen möchten (unten sind die einzelnen Behörden aufgelistet). Als Ortskennung für Wunschkennzeichen stehen zur Verfügung: HB.
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Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle im Bezirk Bremerhaven über die konkreten Dienstleistungen, die Sie bezüglich Ihres Kfz-Anliegens in Anspruch nehmen möchten. Die Anforderungen der Dienstleistungen können sehr unterschiedlich sein. Hier haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt, damit Sie mit dem Vokabular vertraut sind. In der Sektion “Dokumente mitbringen” können Sie sich außerdem darüber informieren, was Sie zur Behörde mitbringen sollten.
Vokabular:
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein genannt)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief genannt)
Feinstaubplaketten
Feinstaubplaketten sind Aufkleber zur Kennzeichnung von Fahrzeugen, die bestimmte Emissionsstandards erfüllen. Sie werden in Umweltzonen verwendet, um den Zugang von Fahrzeugen mit höheren Emissionen zu regulieren. Plaketten gibt es in verschiedenen Farben oder Formen, die den Emissionsgrad anzeigen. Sie sollen die Luftqualität verbessern und die Auswirkungen von Fahrzeugemissionen verringern. Es ist wichtig, die geltenden Vorschriften zu beachten und die Plaketten ordnungsgemäß anzubringen, um Strafen zu vermeiden.
Technische Ausnahmegenehmigungen
In Deutschland gibt es bestimmte technische Ausnahmeregelungen bei Kfz-Zulassungen. Diese betreffen Fahrzeuge, die von den geltenden technischen Vorschriften abweichen, jedoch aus bestimmten Gründen dennoch zugelassen werden können. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeuge mit Sonderaufbauten, Spezialfahrzeuge oder Einzelanfertigungen, die unter bestimmten Bedingungen technische Ausnahmeregelungen erhalten können.
Diese Ausnahmeregelungen werden von den zuständigen Behörden geprüft und genehmigt. Hierbei werden in der Regel spezifische Vorgaben und Anforderungen festgelegt, die das Fahrzeug erfüllen muss, um eine Zulassung zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese technischen Ausnahmeregelungen in Deutschland strengen Vorschriften unterliegen und nicht für alle Fahrzeuge oder Umbauten gelten. Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau über die geltenden Bestimmungen und Voraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den erforderlichen technischen Ausnahmeregelungen entspricht, um eine Zulassung zu erhalten.
Um einen reibungslosen Ablauf bei den Zulassungsstellen im Bezirk Bremerhaven zu ermöglichen, haben wir im folgenden Abschnitt eine Übersicht für Sie zusammengestellt, mit der Sie sich darüber informieren können, was genau Sie mitbringen müssen. Beachten Sie, dass es eventuell nicht möglich ist, die Angelegenheit ohne die erforderlichen Dokumente zu erledigen.
Vokabular
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
CoC: Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
eVB-Nummer: elektronische Versicherungsbestätigung
Vollmachten
Eine Vollmacht wird benötigt, wenn der Fahrzeughalter nicht selbst beim Termin bei der Behörde erscheint. Dies kommt beispielsweise vor, wenn man ein Auto für ein Familienmitglied oder einen Freund zulässt. Auch wenn die Dienste von Zulassungsdiensten genutzt werden, muss eine Vollmacht ausgestellt werden. Es wird zusätzlich zu dem Vollmachtsdokument auch der Ausweis des Fahrzeughalters benötigt.
Wunschkennzeichen mitnehmen:
Generell besteht die Möglichkeit, sein Wunschkennzeichen auch dann zu behalten, wenn man aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Verwaltungsbezirk Bremerhaven zieht. Gemeint ist damit die gesamte Kombination, also inklusive Ortskürzel. Das Fahrzeug muss aber trotzdem zu den gängigen Kosten umgemeldet werden. Durch die Mitnahme der Kennzeichen sparen Sie sich zumindest die Kosten für neue Schilder. Viele Bürger möchten ihr Wunschkennzeichen auch deshalb mitnehmen, weil Sie eine Kombination haben, die sehr einprägsam ist.
Firmen & Vereine
Bei Unternehmen kommt es auf die Rechtsform an. Eine Gewerbeanmeldung und ein Ausweis des Vertretungsberechtigten wird bei der GbR gefordert. Eine GmbH muss anstatt der Gewerbeanmeldung einen Handelsregisterauszug vorlegen.
Freiberufler brauchen einen Nachweis der entsprechenden Kammer (z.B. Ärztekammer) und Vereine müssen einen Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen.
➡️ Online-Terminportal Zulassungsstellen im Zulassungsbezirk Bremerhaven
Ein Termin bei den Zulassungsbehörden im Bezirk Bremerhaven kann zeitaufwendig sein, aber mit den richtigen Vorbereitungen können Sie Ihre Wartezeiten minimieren. Hier sind einige Tipps:
Die Kfz-Steuer ist eine wichtige Einnahmequelle des deutschen Staates, mit der Infrastrukturprojekte im Straßenverkehr finanziert werden. Die Einflussfaktoren auf die Höhe der steuerlichen Kosten für den Fahrzeughalter sind der Hubraum, der CO2-Ausstoß und die Art des Kraftstoffes. Der Staat versucht so, Vorteile für emissionsarme Fahrzeuge zu schaffen.
Der Steuersatz kann mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums ganz einfach berechnet werden.
Dank des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können Bürger im Zulassungsbezirk Bremerhaven nun auch online ihre Fahrzeugzulassung durchführen. Seit Oktober 2019 ist dieser Service verfügbar und ermöglicht es, den mühsamen Gang zur Behörde zu umgehen. Damit Sie wissen, ob Sie diesen Service nutzen können und was Sie dafür benötigen, geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick.
Hinweis: Bei Abmeldungen brauchen Sie keine eVB-Nummer, keine IBAN, keine Hauptuntersuchung und lediglich den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen bei einer Ummeldung nicht übernehmen möchten, sondern ein eigenes Wunschkennzeichen wollen, müssen Sie das Fahrzeug erst abmelden und dann eine Wiederzulassung machen. Bei der Ummeldung kann aktuell nur das aktuelle Kennzeichen übernommen werden.
Die meisten Bürger, die die Zulassungsstellen des Bezirks Bremerhaven aufsuchen, haben vor kurzer Zeit ein neues Fahrzeug gekauft oder stehen unmittelbar vor dem Kauf. Wir haben für Sie einige Empfehlungen zusammengestellt, um Ihnen den Kaufprozess zu erleichtern:
Telefon: 0471 590-3479
E-Mail: [email protected]
Website: www.bremerhaven.de
Bürgermeister-Smidt-Straße 10
27576 Bremerhaven
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 0471/5903470
E-Mail: [email protected]
Website: www.bremerhaven.de
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30
27576 Bremerhaven
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen