Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Hamburg
Diese Website beinhaltet alle wichtigen Informationen bezüglich der Kfz-Zulassung im Bezirk Hamburg. Unten finden Sie die Informationen der Behörden, bei denen Sie Angelegenheiten bezüglich der Kfz-Zulassung klären können.
Um den direkten Kontakt zu den Mitarbeitern der Zulassungsstelle herzustellen, finden Sie in der Übersicht die Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Unabhängig von Ihrem Wohnsitz stehen Ihnen im Bezirk Hamburg folgende Kennzeichenkürzel zur Auswahl: HH.
Falls Sie sich für die Reservierung eines Wunschkennzeichens interessieren, können Sie dies gleich über diese Website erledigen. Sie können Ihre Kennzeichenschilder auch direkt über den Service dieser Website prägen und zu Ihrer Adresse verschicken lassen.
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Die Zulassungsstellen im Bezirk Hamburg ist eine staatliche Behörde, die für die Registrierung und Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr verantwortlich ist. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Anmeldung und Zulassung von Neufahrzeugen, die Ummeldung von Gebrauchtfahrzeugen, die Abmeldung von Fahrzeugen, Änderungen an Fahrzeugdokumenten, Ausstellung von Feinstaubplaketten, Bearbeitung von Sonderfällen wie Kurzzeitkennzeichen, sowie die Erhebung von Gebühren und Kosten. Es ist sinnvoll, sich über die Angelegenheiten vor der persönlichen Vorsprache zu informieren, damit alles reibungslos abläuft.
Die folgenden Abschnitte dienen Ihnen zur Erklärung der angebotenen Dienstleistungen bei der Behörde im Zulassungsbezirk Hamburg.
Fahrzeugzulassung ist einer der Hauptbereiche der deutschen Zulassungsstelle.
Hier werden Neufahrzeuge erstmalig angemeldet, Gebrauchtfahrzeuge auf einen neuen Halter angemeldet (Umschreibung mit Halterwechsel) und Fahrzeugdokumente wie Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (ehemals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) ausgestellt. Um ein Fahrzeug zuzulassen, sind verschiedene Dokumente und Nachweise erforderlich (siehe Abschnitt “Dokumente mitbringen”).
Die Zulassungsstelle prüft die eingereichten Dokumente und Nachweise auf Vollständigkeit und Richtigkeit und trägt die Fahrzeugdaten in das Fahrzeugregister ein. Anschließend werden die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Bei der Fahrzeugzulassung werden außerdem ggf. Gebühren und Kosten erhoben, wie z.B. die Kfz-Steuer, die Zulassungsgebühr und die Kosten für die Kennzeichen.
Die Fahrzeugzulassung ist ein wichtiger Schritt, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr legal betreiben zu können. Die Zulassungsstelle unterstützt Fahrzeughalter bei der ordnungsgemäßen Anmeldung und stellt sicher, dass alle erforderlichen Dokumente und Nachweise vorliegen, um die Verkehrssicherheit und Ordnung im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die Fahrzeugzulassung kann persönlich bei der Zulassungsstelle oder in einigen Fällen auch online (siehe Abschnitt “iKfz”) beantragt werden.
Fahrzeughalter können verschiedene Änderungen an ihren Fahrzeugdokumenten vornehmen. Dazu gehören beispielsweise Namensänderungen, Adressänderungen, Änderungen an Fahrzeugdaten wie Motorleistung oder Fahrzeugart, sowie die Erteilung von Ersatzdokumenten bei Verlust oder Diebstahl.
Falls die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind und die angeforderten Dokumente vorliegen, wird die Behörde im Bezirk Hamburg diese Änderungen für den Fahrzeughalter vornehmen. Dabei werden die Fahrzeugdaten entsprechend den eingereichten Nachweisen aktualisiert und ggf. neue Dokumente wie eine geänderte Zulassungsbescheinigung Teil I oder II ausgestellt.
Es können Gebühren und Kosten für die Änderungen an Fahrzeugdokumenten anfallen, die von der Zulassungsstelle erhoben werden, wie z.B. die Kosten für die Ausstellung von Ersatzdokumenten oder die Änderung von Fahrzeugdaten. Es ist wichtig, dass Fahrzeughalter Änderungen an Fahrzeugdokumenten zeitnah bei der Zulassungsstelle melden und die erforderlichen Nachweise und Dokumente bereithalten, um eine ordnungsgemäße Aktualisierung der Fahrzeugdokumente zu gewährleisten.
In Deutschland gibt es verschiedene Sonderkennzeichen, die von den Zulassungsstellen im Bezirk Hamburg ausgegeben werden und spezielle Zwecke erfüllen.
Eines dieser Sonderkennzeichen sind Kurzzeitkennzeichen, die für die begrenzte Nutzung von Fahrzeugen verwendet werden. Sie werden beispielsweise für Probefahrten, Überführungsfahrten oder Fahrzeugprüfungen verwendet. Kurzzeitkennzeichen sind in der Regel nur für einen Zeitraum von maximal fünf Tagen gültig und müssen vor Ablauf abgemeldet werden.
Mit Saisonkennzeichen kann der Zulassungszeitraum des Fahrzeugs begrenzt werden. Dies ist beispielsweise vorteilhaft, wenn ein Auto nur im Sommer / Winter betrieben werden soll. So sind die Saisonkennzeichen oft bei Cabrio-Fahrern beliebt. Die steuerliche Belastung ist durch den begrenzten Zulassungszeitraum geringer.
Ein historisches Kennzeichen für Oldtimer, also Fahrzeuge, bei denen die Erstzulassung über 30 Jahre her ist, hat ebenfalls Kostenvorteile. Die steuerliche Belastung ist hier ebenfalls geringer. Außerdem ist auch eine Versicherung dieser Fahrzeuge normalerweise günstiger.
Elektroautos können mit einem Elektrokennzeichen ebenfalls von einer geringeren steuerlichen Belastung profitieren.
Ein weiteres Sonderkennzeichen sind rote Kennzeichen, die speziell für Fahrzeughändler und Werkstätten ausgegeben werden. Sie ermöglichen es diesen, Fahrzeuge zu Testzwecken oder zur Überführung im Straßenverkehr zu nutzen, ohne sie vollständig zuzulassen. Rote Kennzeichen sind an bestimmte Fahrzeughändler oder Werkstätten gebunden und dürfen nur von autorisierten Personen verwendet werden.
Darüber hinaus gibt es auch Ausfuhrkennzeichen, die für den Fahrzeugexport verwendet werden. Sie ermöglichen es Fahrzeughaltern, ihr Fahrzeug für den Export vorzubereiten und es zur Verschiffung oder Abholung ins Ausland zu bewegen. Ausfuhrkennzeichen sind zeitlich begrenzt und müssen nach der Exportabwicklung bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden.
Wenn Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen verloren oder gestohlen wurden, können Fahrzeughalter dies bei der Zulassungsstelle klären und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Verlust oder Diebstahl zu melden und die notwendigen Schritte einzuleiten.
In solchen Fällen ist es wichtig, umgehend die Zulassungsstelle zu informieren, um potenziellen Missbrauch oder Betrug zu verhindern. Die Fahrzeughalter müssen den Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugdokumente wie Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie der Kennzeichen melden.
Die Zulassungsstelle kann dann die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die gestohlenen oder verlorenen Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen zu sperren und gegebenenfalls Ersatzdokumente oder -kennzeichen auszustellen. Hierbei können Gebühren für die Ausstellung von Ersatzdokumenten oder -kennzeichen anfallen, die je nach örtlichen Vorschriften und Gebührenordnungen variieren können.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Fahrzeughalter in solchen Fällen auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten sollten, um den Verlust oder Diebstahl offiziell zu dokumentieren und potenziellen Missbrauch zu verhindern. Die Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zulassungsstelle ist entscheidend, um die erforderlichen Schritte zur Sicherung des Fahrzeugs und der Fahrzeugdokumente zu unternehmen.
Für Kfz-Angelegenheiten bei den Zulassungsstellen im Bezirk Hamburg müssen Sie entsprechende Dokumente zu den persönlichen Vorsprachen mitbringen. Informieren Sie sich in jedem Fall vorher darüber, was genau benötigt wird, da es sonst zu Komplikationen kommen kann.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Sie können das aktuelle Kennzeichen mit Ortskürzel aus einem anderen Zulassungsbezirk behalten wenn Sie möchten. Das ist auch bei einem Halterwechsel möglich.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
Die Zulassungsstellen im Bezirk Hamburg sind vor allem zu den Stoßzeiten sehr gut besucht. Wir empfehlen Ihnen definitiv dazu, die Online-Terminvereinbarung der Behörde zu nutzen. Selbst wenn es in Ausnahmefällen dazu kommt, dass Bürger auch ohne reservierten Termin Ihre Angelegenheiten zügig klären können, ist dies doch eher die Ausnahme. Es kommt durchaus oft vor, dass die Mitarbeiter der Behörde ausschließlich Vorsprachen mit vorheriger Terminvereinbarung zulassen.
➡️ Hier können Sie Ihren Termin reservieren
Tipps für kürzere Wartezeiten
Die Kfz-Steuer ist eine wichtige Einnahmequelle des deutschen Staates, mit der Infrastrukturprojekte im Straßenverkehr finanziert werden. Die Einflussfaktoren auf die Höhe der steuerlichen Kosten für den Fahrzeughalter sind der Hubraum, der CO2-Ausstoß und die Art des Kraftstoffes. Der Staat versucht so, Vorteile für emissionsarme Fahrzeuge zu schaffen.
Der Steuersatz kann mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums ganz einfach berechnet werden.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) macht mit dem Projekt i-Kfz die internetbasierte Fahrzeugzulassung möglich. Seit Oktober 2019 ist es jetzt für Bürger im Bezirk Hamburg möglich, diesen Service zu nutzen und so nicht mehr auf die Behörde gehen zu müssen. Das Verfahren ist aktuell noch in der Anfangsphase und weist so manche Tücken auf. Wir erklären Ihnen, ob Sie es nutzen können und was Sie dafür brauchen.
Sie möchten ein neues Auto kaufen und dies im Zulassungsbezirk Hamburg zulassen? Wir haben für Sie eine kleine Übersicht an Tipps zusammengestellt, worauf sie beim Kauf achten sollten:
Telefon: 040/42858-0
E-Mail: [email protected]
Website: www.hamburg.de
Ausschläger Weg 100
20537 Hamburg
Die Behörde ist aktuell:
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 040/42858-0
E-Mail: [email protected]
Website: www.hamburg.de
Langenhorner Chaussee 491
22419 Hamburg
Die Behörde ist aktuell:
06:00 Uhr - 13:00 Uhr
06:00 Uhr - 17:00 Uhr
06:00 Uhr - 13:00 Uhr
06:00 Uhr - 17:00 Uhr
geschlossen
geschlossen
Telefon: 040/428580
E-Mail: [email protected]
Website: www.hamburg.de
Schnackenburgallee 43
22525 Hamburg
Die Behörde ist aktuell:
06:00 Uhr - 13:00 Uhr
06:00 Uhr - 17:00 Uhr
06:00 Uhr - 13:00 Uhr
06:00 Uhr - 17:00 Uhr
geschlossen
geschlossen
Telefon: 040 / 428 580
E-Mail: [email protected]
Website: www.hamburg.de
Bergedorfer Straße 74
21033 Hamburg
Die Behörde ist aktuell:
06:00 Uhr - 17:00 Uhr
06:00 Uhr - 13:00 Uhr
06:00 Uhr - 17:00 Uhr
06:00 Uhr - 13:00 Uhr
06:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: (040) 42858-0
E-Mail: [email protected]
Website: www.hamburg.de
Schellerdamm 5-7
21079 Hamburg
Die Behörde ist aktuell:
06:00 Uhr - 17:00 Uhr
06:00 Uhr - 13:00 Uhr
06:00 Uhr - 17:00 Uhr
06:00 Uhr - 13:00 Uhr
06:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen