Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Heidekreis
Herzlich willkommen auf unserer Website, die Ihnen einen umfassenden Überblick über die Kfz-Zulassung im Bezirk Heidekreis bietet. Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen, um Ihre Kfz-Angelegenheiten problemlos zu erledigen, sei es eine Kfz-Zulassung oder eine Außerbetriebsetzung.
Im Zulassungsbezirk Heidekreis haben Sie als Bürger mit Wohnsitz die freie Wahl, zu welcher Behörde Sie gehen möchten (unten sind die einzelnen Behörden aufgelistet). Als Ortskennung für Wunschkennzeichen stehen zur Verfügung: HK.
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Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle im Bezirk Heidekreis über die konkreten Dienstleistungen, die Sie bezüglich Ihres Kfz-Anliegens in Anspruch nehmen möchten. Die Anforderungen der Dienstleistungen können sehr unterschiedlich sein. Hier haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt, damit Sie mit dem Vokabular vertraut sind. In der Sektion “Dokumente mitbringen” können Sie sich außerdem darüber informieren, was Sie zur Behörde mitbringen sollten.
Vokabular:
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein genannt)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief genannt)
Feinstaubplaketten
Feinstaubplaketten sind Aufkleber zur Kennzeichnung von Fahrzeugen, die bestimmte Emissionsstandards erfüllen. Sie werden in Umweltzonen verwendet, um den Zugang von Fahrzeugen mit höheren Emissionen zu regulieren. Plaketten gibt es in verschiedenen Farben oder Formen, die den Emissionsgrad anzeigen. Sie sollen die Luftqualität verbessern und die Auswirkungen von Fahrzeugemissionen verringern. Es ist wichtig, die geltenden Vorschriften zu beachten und die Plaketten ordnungsgemäß anzubringen, um Strafen zu vermeiden.
Technische Ausnahmegenehmigungen
In Deutschland gibt es bestimmte technische Ausnahmeregelungen bei Kfz-Zulassungen. Diese betreffen Fahrzeuge, die von den geltenden technischen Vorschriften abweichen, jedoch aus bestimmten Gründen dennoch zugelassen werden können. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeuge mit Sonderaufbauten, Spezialfahrzeuge oder Einzelanfertigungen, die unter bestimmten Bedingungen technische Ausnahmeregelungen erhalten können.
Diese Ausnahmeregelungen werden von den zuständigen Behörden geprüft und genehmigt. Hierbei werden in der Regel spezifische Vorgaben und Anforderungen festgelegt, die das Fahrzeug erfüllen muss, um eine Zulassung zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese technischen Ausnahmeregelungen in Deutschland strengen Vorschriften unterliegen und nicht für alle Fahrzeuge oder Umbauten gelten. Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau über die geltenden Bestimmungen und Voraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den erforderlichen technischen Ausnahmeregelungen entspricht, um eine Zulassung zu erhalten.
Sie können sich im folgenden Abschnitt darüber informieren, welche Dokumente und Unterlagen Sie für bestimmte Kfz-Angelegenheiten bei den Zulassungsstellen im Bezirk Heidekreis mitbringen müssen. Bereiten Sie sich gut auf Ihren Termin vor, um Komplikationen zu vermeiden.
Bei zugelassenen Fahrzeugen
Bei abgemeldeten Fahrzeugen
Wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist, müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
Falls das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert haben, bringen Sie die erhaltene PIN oder Reservierungsbestätigung zum Termin mit. Es ist auch zu empfehlen, dass Sie gleich die neuen Kennzeichenschilder mitbringen - das sorgt für einen flüssigeren Ablauf bei der Kfz-Zulassung.
Es ist ebenfalls möglich, Ihre Kennzeichenkombination aus einem anderen Zulassungsbezirk zu übernehmen.
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern muss zusätzlich zu den oben angegebenen Dokumenten und Unterlagen folgendes mitgebracht werden:
Die Zulassungsstellen im Bezirk Heidekreis sind vor allem zu den Stoßzeiten sehr gut besucht. Wir empfehlen Ihnen definitiv dazu, die Online-Terminvereinbarung der Behörde zu nutzen. Selbst wenn es in Ausnahmefällen dazu kommt, dass Bürger auch ohne reservierten Termin Ihre Angelegenheiten zügig klären können, ist dies doch eher die Ausnahme. Es kommt durchaus oft vor, dass die Mitarbeiter der Behörde ausschließlich Vorsprachen mit vorheriger Terminvereinbarung zulassen.
➡️ Hier können Sie Ihren Termin reservieren
Tipps für kürzere Wartezeiten
Wenn Sie sich darüber informieren möchten, wie viel Kfz-Steuer Sie für Ihr Fahrzeug entrichten müssen, können Sie dies mit einigen Angaben zu Ihrem Fahrzeug ganz einfach berechnen.
Die Kfz-Steuer ist bundesweit geregelt. Das Bundesfinanzministerium hat zu diesem Zwecke einen Kfz-Steuer-Rechner auf deren Website eingerichtet, über den Sie die Berechnung durchführen können:
Dank des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können Bürger im Zulassungsbezirk Heidekreis nun auch online ihre Fahrzeugzulassung durchführen. Seit Oktober 2019 ist dieser Service verfügbar und ermöglicht es, den mühsamen Gang zur Behörde zu umgehen. Damit Sie wissen, ob Sie diesen Service nutzen können und was Sie dafür benötigen, geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick.
Hinweis: Bei Abmeldungen brauchen Sie keine eVB-Nummer, keine IBAN, keine Hauptuntersuchung und lediglich den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen bei einer Ummeldung nicht übernehmen möchten, sondern ein eigenes Wunschkennzeichen wollen, müssen Sie das Fahrzeug erst abmelden und dann eine Wiederzulassung machen. Bei der Ummeldung kann aktuell nur das aktuelle Kennzeichen übernommen werden.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen möchten, sollten Sie einiges beachten:
Telefon: 05191/970700
E-Mail: [email protected]
Website: www.heidekreis.de
Harburger Straße 2
29614 Soltau
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 17:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: (05162) 970-500
E-Mail: [email protected]
Website: www.heidekreis.de
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 17:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 05193 93-333
Website: www.heidekreis.de
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 05192 130 0
Website: www.munster.de
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster
Die Behörde ist aktuell:
07:30 Uhr - 15:30 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 05071 / 809-99
E-Mail: [email protected]
Website: www.schwarmstedt.de
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Die Behörde ist aktuell:
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
geschlossen