Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Kreis Anhalt-Bitterfeld
Auf dieser Website finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Kfz-Zulassung im Bezirk Kreis Anhalt-Bitterfeld. Wir haben alle Informationen zusammengetragen, die wichtig für die Erledigung Ihrer Kfz-Anliegen sind, z.B. Kfz-Zulassung oder Außerbetriebsetzung.
Als wohnhafter Bürger im Zulassungsbezirk Kreis Anhalt-Bitterfeld können Sie sich bezüglich der Kfz-Zulassung an jede unten aufgelistete Behörde wenden. Auch die Auswahl der Ortskürzel für Ihre Wunschkennzeichen (ZE, ABI, AZE, BTF, KÖT) ist unabhängig von Ihrem Wohnsitz möglich.
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Im Bezirk Kreis Anhalt-Bitterfeld können Sie verschiedene Dienstleistungen bezüglich Ihrer Kfz-Angelegenheiten regeln. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch darüber informieren, welche Dienstleistung auf Ihr Anliegen zutrifft, damit Sie sich entsprechend auf Ihren Behördentermin vorbereiten können.
Um sich darüber zu informieren, welche Dokumente Sie für die verschiedenen Vorgänge benötigen, öffnen Sie die Sektion erforderliche Dokumente.
Für Kfz-Angelegenheiten bei den Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Anhalt-Bitterfeld müssen Sie entsprechende Dokumente zu den persönlichen Vorsprachen mitbringen. Informieren Sie sich in jedem Fall vorher darüber, was genau benötigt wird, da es sonst zu Komplikationen kommen kann.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Sie können das aktuelle Kennzeichen mit Ortskürzel aus einem anderen Zulassungsbezirk behalten wenn Sie möchten. Das ist auch bei einem Halterwechsel möglich.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
Kraftfahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind und am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, sind steuerpflichtig. Die Einnahmen der Kfz-Steuer sind eine wichtige Einnahmequelle für den Staat, um Investitionen im Straßenverkehr zu tätigen.
Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß werden höher besteuert, währen Fahrzeuge mit geringeren Emissionen günstiger versteuert werden. Hubraum, Abgasnorm und CO2-Ausstoß fließen in die Berechnung ein.
Mithilfe der Angaben in Ihren Zulassungsbescheinigungen können Sie die Kfz-Steuer ganz einfach berechnen. Das Bundesfinanzministerium hat für genau diesen Zwecken einen Online-Rechner zur Verfügung gestellt.
➡️ Klicken Sie hier für die Weiterleitung zum Online-Rechner
Dank des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können Bürger im Zulassungsbezirk Kreis Anhalt-Bitterfeld nun auch online ihre Fahrzeugzulassung durchführen. Seit Oktober 2019 ist dieser Service verfügbar und ermöglicht es, den mühsamen Gang zur Behörde zu umgehen. Damit Sie wissen, ob Sie diesen Service nutzen können und was Sie dafür benötigen, geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick.
Hinweis: Bei Abmeldungen brauchen Sie keine eVB-Nummer, keine IBAN, keine Hauptuntersuchung und lediglich den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen bei einer Ummeldung nicht übernehmen möchten, sondern ein eigenes Wunschkennzeichen wollen, müssen Sie das Fahrzeug erst abmelden und dann eine Wiederzulassung machen. Bei der Ummeldung kann aktuell nur das aktuelle Kennzeichen übernommen werden.
Die meisten Bürger, die die Zulassungsstellen des Bezirks Kreis Anhalt-Bitterfeld aufsuchen, haben vor kurzer Zeit ein neues Fahrzeug gekauft oder stehen unmittelbar vor dem Kauf. Wir haben für Sie einige Empfehlungen zusammengestellt, um Ihnen den Kaufprozess zu erleichtern:
Telefon: 03923/702-222
E-Mail: [email protected]
Website: www.anhalt-bitterfeld.de
Coswiger Straße 4
39261 Zerbst-Anhalt
Die Behörde ist aktuell:
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 17:00 Uhr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 17:00 Uhr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
geschlossen
Telefon: (03493) 341-366
E-Mail: [email protected]
Website: www.anhalt-bitterfeld.de
Röhrenstraße 33
06749 Bitterfeld-Wolfen
Die Behörde ist aktuell:
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
geschlossen
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 03496/601947
E-Mail: [email protected]
Website: www.anhalt-bitterfeld.de
Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt)
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 17:00 Uhr
geschlossen
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 17:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
geschlossen