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Zulassungsstelle Landkreis Barnim

Alle Infos zu den zwei Zulassungsstellen des Kreises Barnim

Der Landkreis Barnim, idyllisch im Nordosten Brandenburgs gelegen, bietet seinen Bürgern effiziente und bürgerfreundliche Dienstleistungen rund um das Thema Kraftfahrzeugzulassung. Mit zwei Zulassungsstellen, in Eberswalde und Bernau bei Berlin gelegen, sorgt der Kreis dafür, dass die Anliegen der Bürger schnell und komfortabel bearbeitet werden.

Egal, ob Sie ein neues Fahrzeug anmelden, ein altes abmelden, Ihre Kennzeichen ändern oder spezialisierte Dienste in Anspruch nehmen möchten – bei den Zulassungsstellen des Kreises Barnim sind Sie stets gut aufgehoben. Im Folgenden haben wir für Sie eine detaillierte Übersicht und nützliche Informationen zusammengestellt, die Ihnen den Weg durch die Zulassungsprozesse erleichtern. Damit wird Ihr Anliegen nicht nur einfacher, sondern auch zeitsparend bearbeitet. So können Sie sich schnell wieder auf das Wesentliche konzentrieren: Die Freude am Fahren.

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Adresse, Kontakt & Öffnungszeiten

Zulassungsstelle Eberswalde

Adresse

Am Markt 1 / Pfeilstraße

16225 Eberswalde

Kontakt

Telefon: 03334 214 1466

Telefax: 03334 214 2466

E-Mail: [email protected]

Website: Link

Map

Öffnungszeiten

Montag - nicht geöffnet

Dienstag - von 9 Uhr bis 18 Uhr

Mittwoch - nicht geöffnet

Donnerstag - von 8 Uhr bis 15 Uhr

Freitag - von 8 Uhr morgens bis 12 Uhr

Samstag - von 8 Uhr morgens bis 12 Uhr

So finden Sie den Weg zur Zulassungsstelle
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Bürgerbüros

Zulassungsstelle Bernau bei Berlin
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Schalter einer Zulassungsstelle

Dienstleistungsübersicht der Zulassungsstellen

Die Zulassungsstellen des Landkreises Barnim bieten Bürgern eine breite Palette an Dienstleistungen rund um das Thema Fahrzeugzulassung.

  • Neuzulassung
    • Dieser Service ermöglicht die erstmalige Zulassung Ihres Fahrzeugs, sodass Sie es im öffentlichen Straßenverkehr nutzen können. Beachten Sie die notwendigen Dokumente wie Fahrzeugbrief, Versicherungsbestätigung und eventuell vorhandene CO2-Nachweise.
  • Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges
    • Bei gleichen Kennzeichen: Hierbei wird das bereits zugelassene Fahrzeug auf einen neuen Halter umgeschrieben, wobei das aktuelle Kennzeichen beibehalten wird.
    • Bei Kennzeichenänderung: Für den Fall, dass ein neues Kennzeichen gewünscht wird.
    • Technische Datenänderung: Notwendig, wenn nachträgliche Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die in den Papieren vermerkt werden müssen.
    • Halterdatenänderung: Hierbei werden Änderungen wie ein Umzug oder eine Namensänderung nach Heirat vorgenommen.
    • Umkennzeichnung: Falls ein neues Kennzeichen für ein bereits zugelassenes Fahrzeug gewünscht wird.
  • Zulassung eines abgemeldeten Fahrzeuges
    • Wiederzulassung: Wenn ein bereits abgemeldetes Fahrzeug erneut für den Straßenverkehr zugelassen werden soll.
  • Außerbetriebsetzung
    • Abmeldung: Hier können Sie Ihr Fahrzeug offiziell abmelden, sodass keine weiteren Steuern oder Versicherungen anfallen.
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten/-kennzeichen
    • Bei verlorenen/ gestohlenen Kennzeichen: Sollten Sie Ihr Kennzeichen verlieren oder es wird gestohlen, können Sie hier einen Ersatz beantragen.
  • Sonstiges
    • Kurzzeitkennzeichen: Diese Kennzeichen sind zeitlich begrenzt und werden z.B. für Überführungsfahrten benötigt.
    • Ausfuhrkennzeichen: Notwendig, wenn ein Fahrzeug ins Ausland verkauft wird und dorthin überführt wird.
    • Erneuerung der Kennzeichentafel(n): Wenn Ihre bestehenden Kennzeichentafeln beschädigt sind und Sie neue benötigen.
    • Feinstaubplakette: Zum Nachweis, dass Ihr Fahrzeug die Anforderungen bezüglich der Schadstoffnormen erfüllt.

Wichtiger Hinweis: Um den Prozess in der Zulassungsstelle reibungslos und zügig zu gestalten, empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Besuch über die spezifischen Anforderungen und benötigten Unterlagen für die jeweilige Dienstleistung zu informieren. So können Sie mögliche Verzögerungen und mehrere Anfahrten vermeiden.

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