Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Kreis Cham
Diese Website beinhaltet alle wichtigen Informationen bezüglich der Kfz-Zulassung im Bezirk Kreis Cham. Unten finden Sie die Informationen der Behörden, bei denen Sie Angelegenheiten bezüglich der Kfz-Zulassung klären können.
Um den direkten Kontakt zu den Mitarbeitern der Zulassungsstelle herzustellen, finden Sie in der Übersicht die Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Unabhängig von Ihrem Wohnsitz stehen Ihnen im Bezirk Kreis Cham folgende Kennzeichenkürzel zur Auswahl: CHA, KÖZ, ROD, WÜM.
Falls Sie sich für die Reservierung eines Wunschkennzeichens interessieren, können Sie dies gleich über diese Website erledigen. Sie können Ihre Kennzeichenschilder auch direkt über den Service dieser Website prägen und zu Ihrer Adresse verschicken lassen.
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Im Bezirk Kreis Cham können Sie verschiedene Dienstleistungen bezüglich Ihrer Kfz-Angelegenheiten regeln. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch darüber informieren, welche Dienstleistung auf Ihr Anliegen zutrifft, damit Sie sich entsprechend auf Ihren Behördentermin vorbereiten können.
Um sich darüber zu informieren, welche Dokumente Sie für die verschiedenen Vorgänge benötigen, öffnen Sie die Sektion erforderliche Dokumente.
Um einen reibungslosen Ablauf bei den Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Cham zu ermöglichen, haben wir im folgenden Abschnitt eine Übersicht für Sie zusammengestellt, mit der Sie sich darüber informieren können, was genau Sie mitbringen müssen. Beachten Sie, dass es eventuell nicht möglich ist, die Angelegenheit ohne die erforderlichen Dokumente zu erledigen.
Vokabular
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
CoC: Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
eVB-Nummer: elektronische Versicherungsbestätigung
Vollmachten
Eine Vollmacht wird benötigt, wenn der Fahrzeughalter nicht selbst beim Termin bei der Behörde erscheint. Dies kommt beispielsweise vor, wenn man ein Auto für ein Familienmitglied oder einen Freund zulässt. Auch wenn die Dienste von Zulassungsdiensten genutzt werden, muss eine Vollmacht ausgestellt werden. Es wird zusätzlich zu dem Vollmachtsdokument auch der Ausweis des Fahrzeughalters benötigt.
Wunschkennzeichen mitnehmen:
Generell besteht die Möglichkeit, sein Wunschkennzeichen auch dann zu behalten, wenn man aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Verwaltungsbezirk Kreis Cham zieht. Gemeint ist damit die gesamte Kombination, also inklusive Ortskürzel. Das Fahrzeug muss aber trotzdem zu den gängigen Kosten umgemeldet werden. Durch die Mitnahme der Kennzeichen sparen Sie sich zumindest die Kosten für neue Schilder. Viele Bürger möchten ihr Wunschkennzeichen auch deshalb mitnehmen, weil Sie eine Kombination haben, die sehr einprägsam ist.
Firmen & Vereine
Bei Unternehmen kommt es auf die Rechtsform an. Eine Gewerbeanmeldung und ein Ausweis des Vertretungsberechtigten wird bei der GbR gefordert. Eine GmbH muss anstatt der Gewerbeanmeldung einen Handelsregisterauszug vorlegen.
Freiberufler brauchen einen Nachweis der entsprechenden Kammer (z.B. Ärztekammer) und Vereine müssen einen Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen.
➡️ Online-Terminportal Zulassungsstellen im Zulassungsbezirk Kreis Cham
Ein Termin bei den Zulassungsbehörden im Bezirk Kreis Cham kann zeitaufwendig sein, aber mit den richtigen Vorbereitungen können Sie Ihre Wartezeiten minimieren. Hier sind einige Tipps:
Die Kfz-Steuer ist eine wichtige Einnahmequelle des deutschen Staates, mit der Infrastrukturprojekte im Straßenverkehr finanziert werden. Die Einflussfaktoren auf die Höhe der steuerlichen Kosten für den Fahrzeughalter sind der Hubraum, der CO2-Ausstoß und die Art des Kraftstoffes. Der Staat versucht so, Vorteile für emissionsarme Fahrzeuge zu schaffen.
Der Steuersatz kann mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums ganz einfach berechnet werden.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) macht mit dem Projekt i-Kfz die internetbasierte Fahrzeugzulassung möglich. Seit Oktober 2019 ist es jetzt für Bürger im Bezirk Kreis Cham möglich, diesen Service zu nutzen und so nicht mehr auf die Behörde gehen zu müssen. Das Verfahren ist aktuell noch in der Anfangsphase und weist so manche Tücken auf. Wir erklären Ihnen, ob Sie es nutzen können und was Sie dafür brauchen.
Die meisten Bürger, die die Zulassungsstellen des Bezirks Kreis Cham aufsuchen, haben vor kurzer Zeit ein neues Fahrzeug gekauft oder stehen unmittelbar vor dem Kauf. Wir haben für Sie einige Empfehlungen zusammengestellt, um Ihnen den Kaufprozess zu erleichtern:
Telefon: (09971) 78-242
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-cham.de
Rachelstraße 6
93413 Cham
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 09971/78-720
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-cham.de
Herrenstraße 5
93444 Bad Kötzting
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:15 Uhr
06:30 Uhr - 11:15 Uhr
12:30 Uhr - 14:45 Uhr
06:30 Uhr - 11:15 Uhr
06:30 Uhr - 11:15 Uhr
12:30 Uhr - 14:45 Uhr
06:30 Uhr - 11:15 Uhr
geschlossen
Telefon: 09461/910620
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-cham.de
Landgerichtstraße 13
93426 Roding
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:15 Uhr
06:30 Uhr - 11:15 Uhr
12:30 Uhr - 14:45 Uhr
06:30 Uhr - 11:15 Uhr
06:30 Uhr - 11:15 Uhr
12:30 Uhr - 14:45 Uhr
06:30 Uhr - 11:15 Uhr
geschlossen
Telefon: 09972/613
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-cham.de
Gartenstraße 25
93449 Waldmünchen
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:15 Uhr
06:30 Uhr - 11:15 Uhr
12:30 Uhr - 14:45 Uhr
06:30 Uhr - 11:15 Uhr
06:30 Uhr - 11:15 Uhr
12:30 Uhr - 14:45 Uhr
06:30 Uhr - 11:15 Uhr
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