Das Leben mit Behinderungen ist oft voller Hürden, die den Alltag zusätzlich erschweren. Ein spezieller Parkausweis, der das Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen erlaubt, kann da eine Erleichterung sein. Diesen können Menschen mit Schwerbehinderung unter gewissen Voraussetzungen durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde erhalten. Für den Antrag auf einen Behindertenparkausweis benötigen Sie neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass und anderen Dokumenten vor allem Ihren Schwerbehindertenausweis. Denn der entsprechende Grad der Behinderung (Merkzeichen), welcher bei der Einteilung und Vergabe des Behindertenparkausweises herangezogen wird, ist Ihrem Behindertenausweis zu entnehmen.
Es gibt 3 verschiedene Behindertenparkausweise unterschiedlichen Grades:
1. der blaue Behindertenparkausweis
Dieser Behindertenparkausweis gilt EU-weit für das Parken auf entsprechend ausgewiesenen Behindertenparkplätzen innerhalb der Europäischen Union. Er ist in der Regel lediglich für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, fehlenden Gliedmaßen (Amelie oder Phokomelie) oder ähnlich massiven Behinderungen sowie für blinde Menschen erhältlich und gilt für maximal 5 Jahre, kann dann aber bei Bedarf verlängert werden.
2. der orangene Behindertenparkausweis
Der orangefarbene Behindertenparkausweis gilt innerhalb Deutschlands (jedoch nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen) und gewährt unter anderem schwerbehinderten Menschen mit bestimmten Bewegungseinschränkungen (Kennzeichen G und/oder B) gebührenfreies, erleichtertes Parken – jedoch nicht das Parken auf einem Behindertenparkplatz. Auch schwerbehinderte Personen, die sich unmittelbar vor oder nach einer Operation oder in medizinischer Behandlung befinden, können vorübergehend einen solchen Parkausweis beantragen. Personen mit einem bereits eingeleiteten, aber noch nicht abgeschlossenen Verfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung können ebenso einen orangefarbenen Behindertenparkausweis erhalten. Dieser Parkausweis ist längstens für 6 Monate erhältlich bzw. gültig, kann aber – ebenso wie der blaue Behindertenparkausweis – jederzeit verlängert werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
3. der gelbe Behindertenparkausweis
Dieser Parkausweis ist jedoch nur in den Bundesländern
- Schleswig-Holstein
- Mecklenburg-Vorpommern
- und in Rheinland-Pfalz erhältlich und gültig.
Folgende Dokumente werden für den Antrag auf einen Behindertenparkausweis benötigt:
- ausgefüllter und unterschriebener Behindertenparkausweis-Antrag
- Schwerbehindertenausweis
- ein aktuelles Passfoto
Schwerbehinderte Menschen mit vorübergehenden Bewegungseinschränkungen, die sich vor oder nach einer Operation oder in medizinischer Behandlung befinden, benötigen darüber hinaus eine ärztliche Bescheinigung.
Personen, deren Antrag auf Schwerbehinderung noch geprüft und nicht abgeschlossen ist, benötigen eine ärztliche Bescheinigung sowie eine Bestätigung über die Antragsstellung- und Prüfung beim zuständigen Versorgungsamt.
Gern können Sie bei der telefonischen Terminvergabe vorab erfragen, ob im Einzelfall weitere Dokumente erforderlich sein sollten.
Den Antrag auf einen Behindertenparkausweis selbst können Sie jedoch formlos einreichen.
Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein, einen Termin vor Ort wahrzunehmen, können Sie einen Bevollmächtigten zur Vertretung Ihres Anliegens schicken.