Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Kreis Harburg
Herzlich willkommen auf unserer Website, die Ihnen einen umfassenden Überblick über die Kfz-Zulassung im Bezirk Kreis Harburg bietet. Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen, um Ihre Kfz-Angelegenheiten problemlos zu erledigen, sei es eine Kfz-Zulassung oder eine Außerbetriebsetzung.
Im Zulassungsbezirk Kreis Harburg haben Sie als Bürger mit Wohnsitz die freie Wahl, zu welcher Behörde Sie gehen möchten (unten sind die einzelnen Behörden aufgelistet). Als Ortskennung für Wunschkennzeichen stehen zur Verfügung: WL.
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Im Bezirk Kreis Harburg können Sie verschiedene Dienstleistungen bezüglich Ihrer Kfz-Angelegenheiten regeln. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch darüber informieren, welche Dienstleistung auf Ihr Anliegen zutrifft, damit Sie sich entsprechend auf Ihren Behördentermin vorbereiten können.
Um sich darüber zu informieren, welche Dokumente Sie für die verschiedenen Vorgänge benötigen, öffnen Sie die Sektion erforderliche Dokumente.
Sie können sich im folgenden Abschnitt darüber informieren, welche Dokumente und Unterlagen Sie für bestimmte Kfz-Angelegenheiten bei den Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Harburg mitbringen müssen. Bereiten Sie sich gut auf Ihren Termin vor, um Komplikationen zu vermeiden.
Bei zugelassenen Fahrzeugen
Bei abgemeldeten Fahrzeugen
Wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist, müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
Falls das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert haben, bringen Sie die erhaltene PIN oder Reservierungsbestätigung zum Termin mit. Es ist auch zu empfehlen, dass Sie gleich die neuen Kennzeichenschilder mitbringen - das sorgt für einen flüssigeren Ablauf bei der Kfz-Zulassung.
Es ist ebenfalls möglich, Ihre Kennzeichenkombination aus einem anderen Zulassungsbezirk zu übernehmen.
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern muss zusätzlich zu den oben angegebenen Dokumenten und Unterlagen folgendes mitgebracht werden:
Der Gang zur Zulassungsbehörde im Bezirk Kreis Harburg kann ganz nach Auslastung verschieden viel Zeit einnehmen. Generell sollten Sie sich vorher informieren und die Vorsprache planen, damit der Behördengang nicht zur Frustration wird.
➡️ Hier geht es zum Terminportal den Zulassungsstellen Kreis Harburg
Die Kfz-Steuer ist eine wichtige Einnahmequelle des deutschen Staates, mit der Infrastrukturprojekte im Straßenverkehr finanziert werden. Die Einflussfaktoren auf die Höhe der steuerlichen Kosten für den Fahrzeughalter sind der Hubraum, der CO2-Ausstoß und die Art des Kraftstoffes. Der Staat versucht so, Vorteile für emissionsarme Fahrzeuge zu schaffen.
Der Steuersatz kann mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums ganz einfach berechnet werden.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) macht mit dem Projekt i-Kfz die internetbasierte Fahrzeugzulassung möglich. Seit Oktober 2019 ist es jetzt für Bürger im Bezirk Kreis Harburg möglich, diesen Service zu nutzen und so nicht mehr auf die Behörde gehen zu müssen. Das Verfahren ist aktuell noch in der Anfangsphase und weist so manche Tücken auf. Wir erklären Ihnen, ob Sie es nutzen können und was Sie dafür brauchen.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen möchten, sollten Sie einiges beachten:
Telefon: 04171/693800
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-harburg.de
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 16:00 Uhr
06:30 Uhr - 16:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 17:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
Telefon: 04171 693-800
E-Mail: [email protected]
An der Reitbahn 6
21218 Seevetal
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 16:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: (04171) 693-800
E-Mail: [email protected]
Innungsstraße 6
21244 Buchholz i.d.N.
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 16:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen