Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Kreis Kassel
Auf dieser Website finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Kfz-Zulassung im Bezirk Kreis Kassel. Wir haben alle Informationen zusammengetragen, die wichtig für die Erledigung Ihrer Kfz-Anliegen sind, z.B. Kfz-Zulassung oder Außerbetriebsetzung.
Als wohnhafter Bürger im Zulassungsbezirk Kreis Kassel können Sie sich bezüglich der Kfz-Zulassung an jede unten aufgelistete Behörde wenden. Auch die Auswahl der Ortskürzel für Ihre Wunschkennzeichen (WOH, HOG, KS) ist unabhängig von Ihrem Wohnsitz möglich.
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Im Bezirk Kreis Kassel können Sie verschiedene Dienstleistungen bezüglich Ihrer Kfz-Angelegenheiten regeln. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch darüber informieren, welche Dienstleistung auf Ihr Anliegen zutrifft, damit Sie sich entsprechend auf Ihren Behördentermin vorbereiten können.
Um sich darüber zu informieren, welche Dokumente Sie für die verschiedenen Vorgänge benötigen, öffnen Sie die Sektion erforderliche Dokumente.
Um einen reibungslosen Ablauf bei den Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Kassel zu ermöglichen, haben wir im folgenden Abschnitt eine Übersicht für Sie zusammengestellt, mit der Sie sich darüber informieren können, was genau Sie mitbringen müssen. Beachten Sie, dass es eventuell nicht möglich ist, die Angelegenheit ohne die erforderlichen Dokumente zu erledigen.
Vokabular
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
CoC: Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
eVB-Nummer: elektronische Versicherungsbestätigung
Vollmachten
Eine Vollmacht wird benötigt, wenn der Fahrzeughalter nicht selbst beim Termin bei der Behörde erscheint. Dies kommt beispielsweise vor, wenn man ein Auto für ein Familienmitglied oder einen Freund zulässt. Auch wenn die Dienste von Zulassungsdiensten genutzt werden, muss eine Vollmacht ausgestellt werden. Es wird zusätzlich zu dem Vollmachtsdokument auch der Ausweis des Fahrzeughalters benötigt.
Wunschkennzeichen mitnehmen:
Generell besteht die Möglichkeit, sein Wunschkennzeichen auch dann zu behalten, wenn man aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Verwaltungsbezirk Kreis Kassel zieht. Gemeint ist damit die gesamte Kombination, also inklusive Ortskürzel. Das Fahrzeug muss aber trotzdem zu den gängigen Kosten umgemeldet werden. Durch die Mitnahme der Kennzeichen sparen Sie sich zumindest die Kosten für neue Schilder. Viele Bürger möchten ihr Wunschkennzeichen auch deshalb mitnehmen, weil Sie eine Kombination haben, die sehr einprägsam ist.
Firmen & Vereine
Bei Unternehmen kommt es auf die Rechtsform an. Eine Gewerbeanmeldung und ein Ausweis des Vertretungsberechtigten wird bei der GbR gefordert. Eine GmbH muss anstatt der Gewerbeanmeldung einen Handelsregisterauszug vorlegen.
Freiberufler brauchen einen Nachweis der entsprechenden Kammer (z.B. Ärztekammer) und Vereine müssen einen Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen.
➡️ Online-Terminportal Zulassungsstellen im Zulassungsbezirk Kreis Kassel
Ein Termin bei den Zulassungsbehörden im Bezirk Kreis Kassel kann zeitaufwendig sein, aber mit den richtigen Vorbereitungen können Sie Ihre Wartezeiten minimieren. Hier sind einige Tipps:
Wenn Sie sich darüber informieren möchten, wie viel Kfz-Steuer Sie für Ihr Fahrzeug entrichten müssen, können Sie dies mit einigen Angaben zu Ihrem Fahrzeug ganz einfach berechnen.
Die Kfz-Steuer ist bundesweit geregelt. Das Bundesfinanzministerium hat zu diesem Zwecke einen Kfz-Steuer-Rechner auf deren Website eingerichtet, über den Sie die Berechnung durchführen können:
Dank des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können Bürger im Zulassungsbezirk Kreis Kassel nun auch online ihre Fahrzeugzulassung durchführen. Seit Oktober 2019 ist dieser Service verfügbar und ermöglicht es, den mühsamen Gang zur Behörde zu umgehen. Damit Sie wissen, ob Sie diesen Service nutzen können und was Sie dafür benötigen, geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick.
Hinweis: Bei Abmeldungen brauchen Sie keine eVB-Nummer, keine IBAN, keine Hauptuntersuchung und lediglich den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen bei einer Ummeldung nicht übernehmen möchten, sondern ein eigenes Wunschkennzeichen wollen, müssen Sie das Fahrzeug erst abmelden und dann eine Wiederzulassung machen. Bei der Ummeldung kann aktuell nur das aktuelle Kennzeichen übernommen werden.
Sie möchten ein neues Auto kaufen und dies im Zulassungsbezirk Kreis Kassel zulassen? Wir haben für Sie eine kleine Übersicht an Tipps zusammengestellt, worauf sie beim Kauf achten sollten:
Telefon: 05692/787-787
E-Mail: [email protected]
Website: www.serviceportal-kassel.de
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 10:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
12:30 Uhr - 16:00 Uhr
07:00 Uhr - 10:30 Uhr
07:00 Uhr - 10:30 Uhr
07:00 Uhr - 10:30 Uhr
geschlossen
Telefon: 0561 115
E-Mail: [email protected]
Website: www.serviceportal-kassel.de
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
12:30 Uhr - 16:00 Uhr
07:00 Uhr - 10:30 Uhr
07:00 Uhr - 10:30 Uhr
07:00 Uhr - 10:30 Uhr
07:00 Uhr - 10:30 Uhr
geschlossen
Telefon: 0561 94927-70
E-Mail: [email protected]
Website: www.baunatal.de
Harzweg 15
34225 Baunatal
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
12:30 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
12:30 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
12:30 Uhr - 17:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen