Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Kreis Main-Spessart
Willkommen auf unserer Website, Ihrem umfassenden Informationsportal für die Kfz-Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Main-Spessart. Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen, um Ihre Kfz-Angelegenheiten schnell und unkompliziert zu erledigen.
Egal wo sich Ihr Wohnsitz befindet, Sie können jede unten aufgelistete Behörde besuchen. Sie können sich für Ihr Wunschkennzeichen folgende Kürzel aussuchen: MSP. In der Übersicht weiter unten finden Sie auch die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Zulassungsstellen, um direkt mit den Mitarbeitern in Kontakt zu treten.
Sie können auch ganz bequem über unsere Website Ihr Wunschkennzeichen reservieren, inklusive Prägung und Versand der Kennzeichenschilder.
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Im Bezirk Kreis Main-Spessart können Sie verschiedene Dienstleistungen bezüglich Ihrer Kfz-Angelegenheiten regeln. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch darüber informieren, welche Dienstleistung auf Ihr Anliegen zutrifft, damit Sie sich entsprechend auf Ihren Behördentermin vorbereiten können.
Um sich darüber zu informieren, welche Dokumente Sie für die verschiedenen Vorgänge benötigen, öffnen Sie die Sektion erforderliche Dokumente.
Für Kfz-Angelegenheiten bei den Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Main-Spessart müssen Sie entsprechende Dokumente zu den persönlichen Vorsprachen mitbringen. Informieren Sie sich in jedem Fall vorher darüber, was genau benötigt wird, da es sonst zu Komplikationen kommen kann.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Sie können das aktuelle Kennzeichen mit Ortskürzel aus einem anderen Zulassungsbezirk behalten wenn Sie möchten. Das ist auch bei einem Halterwechsel möglich.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
Die Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Main-Spessart sind vor allem zu den Stoßzeiten sehr gut besucht. Wir empfehlen Ihnen definitiv dazu, die Online-Terminvereinbarung der Behörde zu nutzen. Selbst wenn es in Ausnahmefällen dazu kommt, dass Bürger auch ohne reservierten Termin Ihre Angelegenheiten zügig klären können, ist dies doch eher die Ausnahme. Es kommt durchaus oft vor, dass die Mitarbeiter der Behörde ausschließlich Vorsprachen mit vorheriger Terminvereinbarung zulassen.
➡️ Hier können Sie Ihren Termin reservieren
Tipps für kürzere Wartezeiten
Die Kfz-Steuer ist eine wichtige Einnahmequelle des deutschen Staates, mit der Infrastrukturprojekte im Straßenverkehr finanziert werden. Die Einflussfaktoren auf die Höhe der steuerlichen Kosten für den Fahrzeughalter sind der Hubraum, der CO2-Ausstoß und die Art des Kraftstoffes. Der Staat versucht so, Vorteile für emissionsarme Fahrzeuge zu schaffen.
Der Steuersatz kann mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums ganz einfach berechnet werden.
Dank des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können Bürger im Zulassungsbezirk Kreis Main-Spessart nun auch online ihre Fahrzeugzulassung durchführen. Seit Oktober 2019 ist dieser Service verfügbar und ermöglicht es, den mühsamen Gang zur Behörde zu umgehen. Damit Sie wissen, ob Sie diesen Service nutzen können und was Sie dafür benötigen, geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick.
Hinweis: Bei Abmeldungen brauchen Sie keine eVB-Nummer, keine IBAN, keine Hauptuntersuchung und lediglich den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen bei einer Ummeldung nicht übernehmen möchten, sondern ein eigenes Wunschkennzeichen wollen, müssen Sie das Fahrzeug erst abmelden und dann eine Wiederzulassung machen. Bei der Ummeldung kann aktuell nur das aktuelle Kennzeichen übernommen werden.
Die meisten Bürger, die die Zulassungsstellen des Bezirks Kreis Main-Spessart aufsuchen, haben vor kurzer Zeit ein neues Fahrzeug gekauft oder stehen unmittelbar vor dem Kauf. Wir haben für Sie einige Empfehlungen zusammengestellt, um Ihnen den Kaufprozess zu erleichtern:
Telefon: 09353/7932100
E-Mail: [email protected]
Website: www.main-spessart.de
Schloßplatz 2
97816 Lohr am Main
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 09:30 Uhr
12:00 Uhr - 14:00 Uhr
06:30 Uhr - 09:30 Uhr
12:00 Uhr - 14:00 Uhr
06:30 Uhr - 09:30 Uhr
06:30 Uhr - 09:30 Uhr
12:00 Uhr - 15:00 Uhr
06:30 Uhr - 09:30 Uhr
geschlossen
Telefon: 09353/7931433
Website: www.main-spessart.de
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 09353/7933100
E-Mail: [email protected]
Website: www.main-spessart.de
Petzoltstraße 21
97828 Marktheidenfeld
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
12:00 Uhr - 14:00 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
12:00 Uhr - 14:00 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
12:00 Uhr - 15:00 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
geschlossen