Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Kreis Passau
Herzlich willkommen auf unserer Website, die Ihnen einen umfassenden Überblick über die Kfz-Zulassung im Bezirk Kreis Passau bietet. Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen, um Ihre Kfz-Angelegenheiten problemlos zu erledigen, sei es eine Kfz-Zulassung oder eine Außerbetriebsetzung.
Im Zulassungsbezirk Kreis Passau haben Sie als Bürger mit Wohnsitz die freie Wahl, zu welcher Behörde Sie gehen möchten (unten sind die einzelnen Behörden aufgelistet). Als Ortskennung für Wunschkennzeichen stehen zur Verfügung: PA.
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Im Bezirk Kreis Passau können Sie verschiedene Dienstleistungen bezüglich Ihrer Kfz-Angelegenheiten regeln. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch darüber informieren, welche Dienstleistung auf Ihr Anliegen zutrifft, damit Sie sich entsprechend auf Ihren Behördentermin vorbereiten können.
Um sich darüber zu informieren, welche Dokumente Sie für die verschiedenen Vorgänge benötigen, öffnen Sie die Sektion erforderliche Dokumente.
Um einen reibungslosen Ablauf bei den Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Passau zu ermöglichen, haben wir im folgenden Abschnitt eine Übersicht für Sie zusammengestellt, mit der Sie sich darüber informieren können, was genau Sie mitbringen müssen. Beachten Sie, dass es eventuell nicht möglich ist, die Angelegenheit ohne die erforderlichen Dokumente zu erledigen.
Vokabular
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
CoC: Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
eVB-Nummer: elektronische Versicherungsbestätigung
Vollmachten
Eine Vollmacht wird benötigt, wenn der Fahrzeughalter nicht selbst beim Termin bei der Behörde erscheint. Dies kommt beispielsweise vor, wenn man ein Auto für ein Familienmitglied oder einen Freund zulässt. Auch wenn die Dienste von Zulassungsdiensten genutzt werden, muss eine Vollmacht ausgestellt werden. Es wird zusätzlich zu dem Vollmachtsdokument auch der Ausweis des Fahrzeughalters benötigt.
Wunschkennzeichen mitnehmen:
Generell besteht die Möglichkeit, sein Wunschkennzeichen auch dann zu behalten, wenn man aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Verwaltungsbezirk Kreis Passau zieht. Gemeint ist damit die gesamte Kombination, also inklusive Ortskürzel. Das Fahrzeug muss aber trotzdem zu den gängigen Kosten umgemeldet werden. Durch die Mitnahme der Kennzeichen sparen Sie sich zumindest die Kosten für neue Schilder. Viele Bürger möchten ihr Wunschkennzeichen auch deshalb mitnehmen, weil Sie eine Kombination haben, die sehr einprägsam ist.
Firmen & Vereine
Bei Unternehmen kommt es auf die Rechtsform an. Eine Gewerbeanmeldung und ein Ausweis des Vertretungsberechtigten wird bei der GbR gefordert. Eine GmbH muss anstatt der Gewerbeanmeldung einen Handelsregisterauszug vorlegen.
Freiberufler brauchen einen Nachweis der entsprechenden Kammer (z.B. Ärztekammer) und Vereine müssen einen Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen.
➡️ Online-Terminportal Zulassungsstellen im Zulassungsbezirk Kreis Passau
Ein Termin bei den Zulassungsbehörden im Bezirk Kreis Passau kann zeitaufwendig sein, aber mit den richtigen Vorbereitungen können Sie Ihre Wartezeiten minimieren. Hier sind einige Tipps:
Die Kfz-Steuer ist eine wichtige Einnahmequelle des deutschen Staates, mit der Infrastrukturprojekte im Straßenverkehr finanziert werden. Die Einflussfaktoren auf die Höhe der steuerlichen Kosten für den Fahrzeughalter sind der Hubraum, der CO2-Ausstoß und die Art des Kraftstoffes. Der Staat versucht so, Vorteile für emissionsarme Fahrzeuge zu schaffen.
Der Steuersatz kann mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums ganz einfach berechnet werden.
Dank des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können Bürger inm Zulassungsbezirk Kreis Passau nun ihre Fahrzeuge bequem online zulassen, ohne persönlich zur Behörde gehen zu müssen. Obwohl das Verfahren noch in der Anfangsphase ist und einige Herausforderungen mit sich bringt, erklären wir Ihnen hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um diesen Service nutzen zu können.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen möchten, sollten Sie einiges beachten:
Telefon: 0851 397740
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-passau.de
Passauer Str. 51
94474 Vilshofen an der Donau
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
geschlossen
Telefon: 0851/397700
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-passau.de
Passauer Straße 39
94121 Salzweg
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
geschlossen
Telefon: 0851 397-730
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-passau.de
Simbacher Straße 16
94060 Pocking
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
geschlossen
Telefon: 08592 480
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-passau.de
Ebenäckerring 1
94110 Wegscheid
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 10:30 Uhr
geschlossen
Telefon: 0851/397722
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-passau.de
Bahnhofstraße 18
94051 Hauzenberg
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
geschlossen