Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Kreis Rotenburg (Wümme)
Herzlich willkommen auf diesem Informationsportal. Es freut uns, Ihnen hier eine umfassende und klare Übersicht aller wichtigen Informationen rund um die Kfz-Zulassung im Bezirk Kreis Rotenburg (Wümme) bieten zu können.
Sollten Sie im Zulassungsbezirk Kreis Rotenburg (Wümme) wohnhaft sein, haben Sie die Freiheit, zwischen den Zulassungsstellen zu wählen. Dabei spielt es keine Rolle, wo genau Sie Ihren Wohnsitz haben.
Um Ihnen den direkten Kontakt zu den Zulassungsstellen so einfach wie möglich zu gestalten, finden Sie im weiteren Verlauf dieser Seite alle relevanten Kontaktinformationen, wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen.
Falls Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, können Sie dies ganz bequem hier über das Portal erledigen. Dieser Service beinhaltet nicht nur die Reservierung, sondern auch die Prägung Ihrer Kennzeichenschilder und deren Versand direkt zu Ihnen nach Hause.
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Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle im Bezirk Kreis Rotenburg (Wümme) über die konkreten Dienstleistungen, die Sie bezüglich Ihres Kfz-Anliegens in Anspruch nehmen möchten. Die Anforderungen der Dienstleistungen können sehr unterschiedlich sein. Hier haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt, damit Sie mit dem Vokabular vertraut sind. In der Sektion “Dokumente mitbringen” können Sie sich außerdem darüber informieren, was Sie zur Behörde mitbringen sollten.
Vokabular:
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein genannt)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief genannt)
Feinstaubplaketten
Feinstaubplaketten sind Aufkleber zur Kennzeichnung von Fahrzeugen, die bestimmte Emissionsstandards erfüllen. Sie werden in Umweltzonen verwendet, um den Zugang von Fahrzeugen mit höheren Emissionen zu regulieren. Plaketten gibt es in verschiedenen Farben oder Formen, die den Emissionsgrad anzeigen. Sie sollen die Luftqualität verbessern und die Auswirkungen von Fahrzeugemissionen verringern. Es ist wichtig, die geltenden Vorschriften zu beachten und die Plaketten ordnungsgemäß anzubringen, um Strafen zu vermeiden.
Technische Ausnahmegenehmigungen
In Deutschland gibt es bestimmte technische Ausnahmeregelungen bei Kfz-Zulassungen. Diese betreffen Fahrzeuge, die von den geltenden technischen Vorschriften abweichen, jedoch aus bestimmten Gründen dennoch zugelassen werden können. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeuge mit Sonderaufbauten, Spezialfahrzeuge oder Einzelanfertigungen, die unter bestimmten Bedingungen technische Ausnahmeregelungen erhalten können.
Diese Ausnahmeregelungen werden von den zuständigen Behörden geprüft und genehmigt. Hierbei werden in der Regel spezifische Vorgaben und Anforderungen festgelegt, die das Fahrzeug erfüllen muss, um eine Zulassung zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese technischen Ausnahmeregelungen in Deutschland strengen Vorschriften unterliegen und nicht für alle Fahrzeuge oder Umbauten gelten. Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau über die geltenden Bestimmungen und Voraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den erforderlichen technischen Ausnahmeregelungen entspricht, um eine Zulassung zu erhalten.
Sie können sich im folgenden Abschnitt darüber informieren, welche Dokumente und Unterlagen Sie für bestimmte Kfz-Angelegenheiten bei den Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Rotenburg (Wümme) mitbringen müssen. Bereiten Sie sich gut auf Ihren Termin vor, um Komplikationen zu vermeiden.
Bei zugelassenen Fahrzeugen
Bei abgemeldeten Fahrzeugen
Wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist, müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
Falls das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert haben, bringen Sie die erhaltene PIN oder Reservierungsbestätigung zum Termin mit. Es ist auch zu empfehlen, dass Sie gleich die neuen Kennzeichenschilder mitbringen - das sorgt für einen flüssigeren Ablauf bei der Kfz-Zulassung.
Es ist ebenfalls möglich, Ihre Kennzeichenkombination aus einem anderen Zulassungsbezirk zu übernehmen.
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern muss zusätzlich zu den oben angegebenen Dokumenten und Unterlagen folgendes mitgebracht werden:
Der Gang zur Zulassungsbehörde im Bezirk Kreis Rotenburg (Wümme) kann ganz nach Auslastung verschieden viel Zeit einnehmen. Generell sollten Sie sich vorher informieren und die Vorsprache planen, damit der Behördengang nicht zur Frustration wird.
➡️ Hier geht es zum Terminportal den Zulassungsstellen Kreis Rotenburg (Wümme)
Kraftfahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind und am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, sind steuerpflichtig. Die Einnahmen der Kfz-Steuer sind eine wichtige Einnahmequelle für den Staat, um Investitionen im Straßenverkehr zu tätigen.
Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß werden höher besteuert, währen Fahrzeuge mit geringeren Emissionen günstiger versteuert werden. Hubraum, Abgasnorm und CO2-Ausstoß fließen in die Berechnung ein.
Mithilfe der Angaben in Ihren Zulassungsbescheinigungen können Sie die Kfz-Steuer ganz einfach berechnen. Das Bundesfinanzministerium hat für genau diesen Zwecken einen Online-Rechner zur Verfügung gestellt.
➡️ Klicken Sie hier für die Weiterleitung zum Online-Rechner
Dank des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können Bürger im Zulassungsbezirk Kreis Rotenburg (Wümme) nun auch online ihre Fahrzeugzulassung durchführen. Seit Oktober 2019 ist dieser Service verfügbar und ermöglicht es, den mühsamen Gang zur Behörde zu umgehen. Damit Sie wissen, ob Sie diesen Service nutzen können und was Sie dafür benötigen, geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick.
Hinweis: Bei Abmeldungen brauchen Sie keine eVB-Nummer, keine IBAN, keine Hauptuntersuchung und lediglich den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen bei einer Ummeldung nicht übernehmen möchten, sondern ein eigenes Wunschkennzeichen wollen, müssen Sie das Fahrzeug erst abmelden und dann eine Wiederzulassung machen. Bei der Ummeldung kann aktuell nur das aktuelle Kennzeichen übernommen werden.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen möchten, sollten Sie einiges beachten:
Telefon: (04761) 983-4408
E-Mail: [email protected]
Website: www.lk-row.de
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
13:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
13:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
13:00 Uhr - 16:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
geschlossen
Telefon: 042619832407
E-Mail: [email protected]
Website: www.lk-row.de
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
13:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
13:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
13:00 Uhr - 16:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
geschlossen
Telefon: 04281/9836130
E-Mail: [email protected]
Website: www.lk-row.de
Nelkenweg 70
27404 Zeven
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
13:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
13:00 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
13:00 Uhr - 16:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
geschlossen
Telefon: (0 42 66) 983-1530
E-Mail: [email protected]
Website: www.lk-row.de
Horstweg 17
27386 Bothel
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 10:30 Uhr
13:30 Uhr - 16:30 Uhr
07:00 Uhr - 10:30 Uhr
07:00 Uhr - 10:30 Uhr
07:00 Uhr - 10:30 Uhr
07:00 Uhr - 10:30 Uhr
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