Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Kreis Roth
Herzlich willkommen auf diesem Informationsportal. Es freut uns, Ihnen hier eine umfassende und klare Übersicht aller wichtigen Informationen rund um die Kfz-Zulassung im Bezirk Kreis Roth bieten zu können.
Sollten Sie im Zulassungsbezirk Kreis Roth wohnhaft sein, haben Sie die Freiheit, zwischen den Zulassungsstellen zu wählen. Dabei spielt es keine Rolle, wo genau Sie Ihren Wohnsitz haben.
Um Ihnen den direkten Kontakt zu den Zulassungsstellen so einfach wie möglich zu gestalten, finden Sie im weiteren Verlauf dieser Seite alle relevanten Kontaktinformationen, wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen.
Falls Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, können Sie dies ganz bequem hier über das Portal erledigen. Dieser Service beinhaltet nicht nur die Reservierung, sondern auch die Prägung Ihrer Kennzeichenschilder und deren Versand direkt zu Ihnen nach Hause.
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Im Bezirk Kreis Roth können Sie verschiedene Dienstleistungen bezüglich Ihrer Kfz-Angelegenheiten regeln. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch darüber informieren, welche Dienstleistung auf Ihr Anliegen zutrifft, damit Sie sich entsprechend auf Ihren Behördentermin vorbereiten können.
Um sich darüber zu informieren, welche Dokumente Sie für die verschiedenen Vorgänge benötigen, öffnen Sie die Sektion erforderliche Dokumente.
Sie können sich im folgenden Abschnitt darüber informieren, welche Dokumente und Unterlagen Sie für bestimmte Kfz-Angelegenheiten bei der Zulassungsstelle im Bezirk Kreis Roth mitbringen müssen. Bereiten Sie sich gut auf Ihren Termin vor, um Komplikationen zu vermeiden.
Bei zugelassenen Fahrzeugen
Bei abgemeldeten Fahrzeugen
Wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist, müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
Falls das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert haben, bringen Sie die erhaltene PIN oder Reservierungsbestätigung zum Termin mit. Es ist auch zu empfehlen, dass Sie gleich die neuen Kennzeichenschilder mitbringen - das sorgt für einen flüssigeren Ablauf bei der Kfz-Zulassung.
Es ist ebenfalls möglich, Ihre Kennzeichenkombination aus einem anderen Zulassungsbezirk zu übernehmen.
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern muss zusätzlich zu den oben angegebenen Dokumenten und Unterlagen folgendes mitgebracht werden:
Der Gang zur Zulassungsbehörde im Bezirk Kreis Roth kann ganz nach Auslastung verschieden viel Zeit einnehmen. Generell sollten Sie sich vorher informieren und die Vorsprache planen, damit der Behördengang nicht zur Frustration wird.
➡️ Hier geht es zum Terminportal der Zulassungsstelle Kreis Roth
Die Kfz-Steuer ist eine wichtige Einnahmequelle des deutschen Staates, mit der Infrastrukturprojekte im Straßenverkehr finanziert werden. Die Einflussfaktoren auf die Höhe der steuerlichen Kosten für den Fahrzeughalter sind der Hubraum, der CO2-Ausstoß und die Art des Kraftstoffes. Der Staat versucht so, Vorteile für emissionsarme Fahrzeuge zu schaffen.
Der Steuersatz kann mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums ganz einfach berechnet werden.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) macht mit dem Projekt i-Kfz die internetbasierte Fahrzeugzulassung möglich. Seit Oktober 2019 ist es jetzt für Bürger im Bezirk Kreis Roth möglich, diesen Service zu nutzen und so nicht mehr auf die Behörde gehen zu müssen. Das Verfahren ist aktuell noch in der Anfangsphase und weist so manche Tücken auf. Wir erklären Ihnen, ob Sie es nutzen können und was Sie dafür brauchen.
Sie möchten ein neues Auto kaufen und dies im Zulassungsbezirk Kreis Roth zulassen? Wir haben für Sie eine kleine Übersicht an Tipps zusammengestellt, worauf sie beim Kauf achten sollten:
Telefon: 09171/81568
E-Mail: [email protected]
Website: www.landratsamt-roth.de
Westring 36
91154 Roth
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 15:00 Uhr
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06:30 Uhr - 12:00 Uhr
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