Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Kreis Schweinfurt
Diese Website beinhaltet alle wichtigen Informationen bezüglich der Kfz-Zulassung im Bezirk Kreis Schweinfurt. Unten finden Sie die Informationen der Behörde, bei denen Sie Angelegenheiten bezüglich der Kfz-Zulassung klären können.
Um den direkten Kontakt zu den Mitarbeitern der Zulassungsstelle herzustellen, finden Sie in der Übersicht die Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Unabhängig von Ihrem Wohnsitz stehen Ihnen im Bezirk Kreis Schweinfurt folgende Kennzeichenkürzel zur Auswahl: SW, GEO.
Falls Sie sich für die Reservierung eines Wunschkennzeichens interessieren, können Sie dies gleich über diese Website erledigen. Sie können Ihre Kennzeichenschilder auch direkt über den Service dieser Website prägen und zu Ihrer Adresse verschicken lassen.
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Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle im Bezirk Kreis Schweinfurt über die konkreten Dienstleistungen, die Sie bezüglich Ihres Kfz-Anliegens in Anspruch nehmen möchten. Die Anforderungen der Dienstleistungen können sehr unterschiedlich sein. Hier haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt, damit Sie mit dem Vokabular vertraut sind. In der Sektion “Dokumente mitbringen” können Sie sich außerdem darüber informieren, was Sie zur Behörde mitbringen sollten.
Vokabular:
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein genannt)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief genannt)
Feinstaubplaketten
Feinstaubplaketten sind Aufkleber zur Kennzeichnung von Fahrzeugen, die bestimmte Emissionsstandards erfüllen. Sie werden in Umweltzonen verwendet, um den Zugang von Fahrzeugen mit höheren Emissionen zu regulieren. Plaketten gibt es in verschiedenen Farben oder Formen, die den Emissionsgrad anzeigen. Sie sollen die Luftqualität verbessern und die Auswirkungen von Fahrzeugemissionen verringern. Es ist wichtig, die geltenden Vorschriften zu beachten und die Plaketten ordnungsgemäß anzubringen, um Strafen zu vermeiden.
Technische Ausnahmegenehmigungen
In Deutschland gibt es bestimmte technische Ausnahmeregelungen bei Kfz-Zulassungen. Diese betreffen Fahrzeuge, die von den geltenden technischen Vorschriften abweichen, jedoch aus bestimmten Gründen dennoch zugelassen werden können. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeuge mit Sonderaufbauten, Spezialfahrzeuge oder Einzelanfertigungen, die unter bestimmten Bedingungen technische Ausnahmeregelungen erhalten können.
Diese Ausnahmeregelungen werden von den zuständigen Behörden geprüft und genehmigt. Hierbei werden in der Regel spezifische Vorgaben und Anforderungen festgelegt, die das Fahrzeug erfüllen muss, um eine Zulassung zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese technischen Ausnahmeregelungen in Deutschland strengen Vorschriften unterliegen und nicht für alle Fahrzeuge oder Umbauten gelten. Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau über die geltenden Bestimmungen und Voraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den erforderlichen technischen Ausnahmeregelungen entspricht, um eine Zulassung zu erhalten.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Zulassungsstelle im Bezirk Kreis Schweinfurt zu ermöglichen, haben wir im folgenden Abschnitt eine Übersicht für Sie zusammengestellt, mit der Sie sich darüber informieren können, was genau Sie mitbringen müssen. Beachten Sie, dass es eventuell nicht möglich ist, die Angelegenheit ohne die erforderlichen Dokumente zu erledigen.
Vokabular
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
CoC: Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
eVB-Nummer: elektronische Versicherungsbestätigung
Vollmachten
Eine Vollmacht wird benötigt, wenn der Fahrzeughalter nicht selbst beim Termin bei der Behörde erscheint. Dies kommt beispielsweise vor, wenn man ein Auto für ein Familienmitglied oder einen Freund zulässt. Auch wenn die Dienste von Zulassungsdiensten genutzt werden, muss eine Vollmacht ausgestellt werden. Es wird zusätzlich zu dem Vollmachtsdokument auch der Ausweis des Fahrzeughalters benötigt.
Wunschkennzeichen mitnehmen:
Generell besteht die Möglichkeit, sein Wunschkennzeichen auch dann zu behalten, wenn man aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Verwaltungsbezirk Kreis Schweinfurt zieht. Gemeint ist damit die gesamte Kombination, also inklusive Ortskürzel. Das Fahrzeug muss aber trotzdem zu den gängigen Kosten umgemeldet werden. Durch die Mitnahme der Kennzeichen sparen Sie sich zumindest die Kosten für neue Schilder. Viele Bürger möchten ihr Wunschkennzeichen auch deshalb mitnehmen, weil Sie eine Kombination haben, die sehr einprägsam ist.
Firmen & Vereine
Bei Unternehmen kommt es auf die Rechtsform an. Eine Gewerbeanmeldung und ein Ausweis des Vertretungsberechtigten wird bei der GbR gefordert. Eine GmbH muss anstatt der Gewerbeanmeldung einen Handelsregisterauszug vorlegen.
Freiberufler brauchen einen Nachweis der entsprechenden Kammer (z.B. Ärztekammer) und Vereine müssen einen Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen.
Der Gang zur Zulassungsbehörde im Bezirk Kreis Schweinfurt kann ganz nach Auslastung verschieden viel Zeit einnehmen. Generell sollten Sie sich vorher informieren und die Vorsprache planen, damit der Behördengang nicht zur Frustration wird.
➡️ Hier geht es zum Terminportal der Zulassungsstelle Kreis Schweinfurt
Kraftfahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind und am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, sind steuerpflichtig. Die Einnahmen der Kfz-Steuer sind eine wichtige Einnahmequelle für den Staat, um Investitionen im Straßenverkehr zu tätigen.
Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß werden höher besteuert, währen Fahrzeuge mit geringeren Emissionen günstiger versteuert werden. Hubraum, Abgasnorm und CO2-Ausstoß fließen in die Berechnung ein.
Mithilfe der Angaben in Ihren Zulassungsbescheinigungen können Sie die Kfz-Steuer ganz einfach berechnen. Das Bundesfinanzministerium hat für genau diesen Zwecken einen Online-Rechner zur Verfügung gestellt.
➡️ Klicken Sie hier für die Weiterleitung zum Online-Rechner
Dank des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können Bürger im Zulassungsbezirk Kreis Schweinfurt nun auch online ihre Fahrzeugzulassung durchführen. Seit Oktober 2019 ist dieser Service verfügbar und ermöglicht es, den mühsamen Gang zur Behörde zu umgehen. Damit Sie wissen, ob Sie diesen Service nutzen können und was Sie dafür benötigen, geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick.
Hinweis: Bei Abmeldungen brauchen Sie keine eVB-Nummer, keine IBAN, keine Hauptuntersuchung und lediglich den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen bei einer Ummeldung nicht übernehmen möchten, sondern ein eigenes Wunschkennzeichen wollen, müssen Sie das Fahrzeug erst abmelden und dann eine Wiederzulassung machen. Bei der Ummeldung kann aktuell nur das aktuelle Kennzeichen übernommen werden.
Sie möchten ein neues Auto kaufen und dies im Zulassungsbezirk Kreis Schweinfurt zulassen? Wir haben für Sie eine kleine Übersicht an Tipps zusammengestellt, worauf sie beim Kauf achten sollten:
Telefon: (09721) 55-0
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-schweinfurt.de
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 16:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
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