Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Kreis Steinfurt
Herzlich willkommen auf diesem Informationsportal. Es freut uns, Ihnen hier eine umfassende und klare Übersicht aller wichtigen Informationen rund um die Kfz-Zulassung im Bezirk Kreis Steinfurt bieten zu können.
Sollten Sie im Zulassungsbezirk Kreis Steinfurt wohnhaft sein, haben Sie die Freiheit, zwischen den Zulassungsstellen zu wählen. Dabei spielt es keine Rolle, wo genau Sie Ihren Wohnsitz haben.
Um Ihnen den direkten Kontakt zu den Zulassungsstellen so einfach wie möglich zu gestalten, finden Sie im weiteren Verlauf dieser Seite alle relevanten Kontaktinformationen, wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen.
Falls Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, können Sie dies ganz bequem hier über das Portal erledigen. Dieser Service beinhaltet nicht nur die Reservierung, sondern auch die Prägung Ihrer Kennzeichenschilder und deren Versand direkt zu Ihnen nach Hause.
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Im Bezirk Kreis Steinfurt können Sie verschiedene Dienstleistungen bezüglich Ihrer Kfz-Angelegenheiten regeln. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch darüber informieren, welche Dienstleistung auf Ihr Anliegen zutrifft, damit Sie sich entsprechend auf Ihren Behördentermin vorbereiten können.
Um sich darüber zu informieren, welche Dokumente Sie für die verschiedenen Vorgänge benötigen, öffnen Sie die Sektion erforderliche Dokumente.
Für Kfz-Angelegenheiten bei den Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Steinfurt müssen Sie entsprechende Dokumente zu den persönlichen Vorsprachen mitbringen. Informieren Sie sich in jedem Fall vorher darüber, was genau benötigt wird, da es sonst zu Komplikationen kommen kann.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Sie können das aktuelle Kennzeichen mit Ortskürzel aus einem anderen Zulassungsbezirk behalten wenn Sie möchten. Das ist auch bei einem Halterwechsel möglich.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
Die Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Steinfurt sind vor allem zu den Stoßzeiten sehr gut besucht. Wir empfehlen Ihnen definitiv dazu, die Online-Terminvereinbarung der Behörde zu nutzen. Selbst wenn es in Ausnahmefällen dazu kommt, dass Bürger auch ohne reservierten Termin Ihre Angelegenheiten zügig klären können, ist dies doch eher die Ausnahme. Es kommt durchaus oft vor, dass die Mitarbeiter der Behörde ausschließlich Vorsprachen mit vorheriger Terminvereinbarung zulassen.
➡️ Hier können Sie Ihren Termin reservieren
Tipps für kürzere Wartezeiten
Die Kfz-Steuer ist eine wichtige Einnahmequelle des deutschen Staates, mit der Infrastrukturprojekte im Straßenverkehr finanziert werden. Die Einflussfaktoren auf die Höhe der steuerlichen Kosten für den Fahrzeughalter sind der Hubraum, der CO2-Ausstoß und die Art des Kraftstoffes. Der Staat versucht so, Vorteile für emissionsarme Fahrzeuge zu schaffen.
Der Steuersatz kann mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums ganz einfach berechnet werden.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) macht mit dem Projekt i-Kfz die internetbasierte Fahrzeugzulassung möglich. Seit Oktober 2019 ist es jetzt für Bürger im Bezirk Kreis Steinfurt möglich, diesen Service zu nutzen und so nicht mehr auf die Behörde gehen zu müssen. Das Verfahren ist aktuell noch in der Anfangsphase und weist so manche Tücken auf. Wir erklären Ihnen, ob Sie es nutzen können und was Sie dafür brauchen.
Die meisten Bürger, die die Zulassungsstellen des Bezirks Kreis Steinfurt aufsuchen, haben vor kurzer Zeit ein neues Fahrzeug gekauft oder stehen unmittelbar vor dem Kauf. Wir haben für Sie einige Empfehlungen zusammengestellt, um Ihnen den Kaufprozess zu erleichtern:
Telefon: 05482/703759
E-Mail: [email protected]
Website: www.kreis-steinfurt.de
Landrat-Schultz-Straße 1
49545 Tecklenburg
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 16:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 02551/692049
E-Mail: [email protected]
Website: www.kreis-steinfurt.de
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 16:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 02551/694100
E-Mail: [email protected]
Website: www.kreis-steinfurt.de
Bayernstraße 58
48429 Rheine
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 16:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen