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Bei welcher Zulassungsstelle möchten Sie einen Termin reservieren?

Zulassungsstellen des Kreises Viersen

Alle Infos zu den zwei Zulassungsstellen des Kreises Viersen

Im Kreis Viersen können Sie neben der Hauptstelle in Viersen auch die Nebenstelle in Kempen für Ihre Zulassungsangelegenheiten aufsuchen.

In beiden Zulassungsstellen ist die Vorsprache nur nach vorheriger Terminbuchung möglich.

Hiervon ausgenommen sind vormittags die folgenden Dienstleistungen am Schnellschalter:

  • Abmeldungen
  • Adress- und/oder Namensänderungen
  • Technische Änderungen (nur am Schnellschalter in Viersen)
  • Kurzzeitkennzeichen (nur am Schnellschalter in Kempen)
  • Ersatz-Fahrzeugscheine
  • Abstempeln neuer Kennzeichen (z.B. nach Beschädigung)
  • Ausstellung neuer Fahrzeugscheinhefte für rote Kennzeichen

Weiters bietet der Kreis Viersen eine kontaktlose Servicestation 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche an. Hier können Sie Ihren Zulassungsvorgang (vollständige Unterlagen + Kennzeichen) in einen speziellen Briefkasten werfen und nach erfolgter Bezahlung der Gebühr (Aufforderung erfolgt per E-Mail) wieder zur beliebigen Zeit abholen.

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Adresse, Kontakt & Öffnungszeiten

Zulassungsstelle Kreis Viersen

Adresse

Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises Viersen (Hauptstelle)

Rathausmarkt 3

41747 Viersen

Kontakt & Website

Telefon: 02162 39-1566

E-Mail: [email protected]

Website: https://www.kreis-viersen.de/themen/mobilitaet/auto-fuehrerschein

Map

Öffnungszeiten

Wichtig: Immer nur nach vorheriger Terminbuchung.

Montag: 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch: 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Samstag: geschlossen

Sonntag: geschlossen

So gelangen Sie zur Zulassungsstelle
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Bürgerbüros

Nebenstelle Kempen
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Servicestation Viersen
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Schalter einer Zulassungsstelle

Dienstleistungen

Was kann ich erledigen?

Im Rahmen der Online-Terminbuchung müssen Sie Ihr Anliegen wählen. Maximal können 9 Anliegen ausgewählt werden (davon sind Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen ausgenommen und können nur einmal ausgewählt werden).

Folgende Auswahl besteht:

  • Fahrzeug anmelden oder ummelden
    • Es gibt verschiedene Arten der Fahrzeuganmeldung, wie beispielsweise die Erstzulassung eines neuen Fahrzeugs, die Übertragung des Halterrechts aufgrund eines Verkaufs, die Änderung des Fahrzeughalters aufgrund eines Umzugs oder die Neuanmeldung eines stillgelegten Fahrzeugs für den zukünftigen oder früheren Halter.
  • Fahrzeug aus dem Ausland anmelden
  • Ausfuhrkennzeichen beantragen
    • Wenn bereits zugelassene Fahrzeuge ins Ausland verkauft werden, bleiben die deutschen Fahrzeugpapiere und Kennzeichen häufig im Ausland, was eine nachträgliche Abmeldung in Deutschland erschwert. Dies führt dazu, dass der eingetragene Halter weiterhin Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern zahlen muss. Um dies zu vermeiden, sollte das Fahrzeug vor dem Export abgemeldet werden und ein Ausfuhrkennzeichen beantragt werden.
  • Kurzzeitkennzeichen beantragen
    • Für Probe- und Überführungsfahrten können Kennzeichen beantragt werden, die maximal 5 Kalendertage gültig sind (einschließlich des Tages der Beantragung). Die Zulassungsbehörde des Wohnsitzes oder des Standortes des Fahrzeugs ist dafür zuständig. Der Standort des Fahrzeugs muss durch den letzten Zulassungsort, den aktuellen Kaufvertrag oder einen Bericht der Hauptuntersuchung aus dem Kreisgebiet nachgewiesen werden.
  • Änderung an Ihrem zugelassenen Fahrzeug: Name, Anschrift, technische Daten oder Kennzeichen
  • Ersatzdokumente beantragen (Verlust Fahrzeugschein oder -brief)
  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
    • Abmeldung von Fahrzeugen mit "VIE-", "KK-" und auswärtigen Kennzeichen.
  • Für Händler - Austausch des roten Fahrzeugscheinhefts

Hinweis: Eine Ausnahme bieten folgende Dienstleistungen zwischen 07:30 und 12:00 Uhr - hierfür ist kein Termin nötig:

  • Abmeldungen
  • Anschriftenänderungen
  • Namensänderungen
  • Neusiegelungen von Kennzeichen bei Beschädigung
  • Ausstellen von Fahrzeugscheinheften für rote Händlerkennzeichen
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