Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Kreis Weißenburg-Gunzenhausen
Diese Website beinhaltet alle wichtigen Informationen bezüglich der Kfz-Zulassung im Bezirk Kreis Weißenburg-Gunzenhausen. Unten finden Sie die Informationen der Behörden, bei denen Sie Angelegenheiten bezüglich der Kfz-Zulassung klären können.
Um den direkten Kontakt zu den Mitarbeitern der Zulassungsstelle herzustellen, finden Sie in der Übersicht die Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Unabhängig von Ihrem Wohnsitz stehen Ihnen im Bezirk Kreis Weißenburg-Gunzenhausen folgende Kennzeichenkürzel zur Auswahl: WUG, GUN.
Falls Sie sich für die Reservierung eines Wunschkennzeichens interessieren, können Sie dies gleich über diese Website erledigen. Sie können Ihre Kennzeichenschilder auch direkt über den Service dieser Website prägen und zu Ihrer Adresse verschicken lassen.
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Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle im Bezirk Kreis Weißenburg-Gunzenhausen über die konkreten Dienstleistungen, die Sie bezüglich Ihres Kfz-Anliegens in Anspruch nehmen möchten. Die Anforderungen der Dienstleistungen können sehr unterschiedlich sein. Hier haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt, damit Sie mit dem Vokabular vertraut sind. In der Sektion “Dokumente mitbringen” können Sie sich außerdem darüber informieren, was Sie zur Behörde mitbringen sollten.
Vokabular:
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein genannt)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief genannt)
Feinstaubplaketten
Feinstaubplaketten sind Aufkleber zur Kennzeichnung von Fahrzeugen, die bestimmte Emissionsstandards erfüllen. Sie werden in Umweltzonen verwendet, um den Zugang von Fahrzeugen mit höheren Emissionen zu regulieren. Plaketten gibt es in verschiedenen Farben oder Formen, die den Emissionsgrad anzeigen. Sie sollen die Luftqualität verbessern und die Auswirkungen von Fahrzeugemissionen verringern. Es ist wichtig, die geltenden Vorschriften zu beachten und die Plaketten ordnungsgemäß anzubringen, um Strafen zu vermeiden.
Technische Ausnahmegenehmigungen
In Deutschland gibt es bestimmte technische Ausnahmeregelungen bei Kfz-Zulassungen. Diese betreffen Fahrzeuge, die von den geltenden technischen Vorschriften abweichen, jedoch aus bestimmten Gründen dennoch zugelassen werden können. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeuge mit Sonderaufbauten, Spezialfahrzeuge oder Einzelanfertigungen, die unter bestimmten Bedingungen technische Ausnahmeregelungen erhalten können.
Diese Ausnahmeregelungen werden von den zuständigen Behörden geprüft und genehmigt. Hierbei werden in der Regel spezifische Vorgaben und Anforderungen festgelegt, die das Fahrzeug erfüllen muss, um eine Zulassung zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese technischen Ausnahmeregelungen in Deutschland strengen Vorschriften unterliegen und nicht für alle Fahrzeuge oder Umbauten gelten. Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau über die geltenden Bestimmungen und Voraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den erforderlichen technischen Ausnahmeregelungen entspricht, um eine Zulassung zu erhalten.
Sie können sich im folgenden Abschnitt darüber informieren, welche Dokumente und Unterlagen Sie für bestimmte Kfz-Angelegenheiten bei den Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Weißenburg-Gunzenhausen mitbringen müssen. Bereiten Sie sich gut auf Ihren Termin vor, um Komplikationen zu vermeiden.
Bei zugelassenen Fahrzeugen
Bei abgemeldeten Fahrzeugen
Wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist, müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
Falls das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert haben, bringen Sie die erhaltene PIN oder Reservierungsbestätigung zum Termin mit. Es ist auch zu empfehlen, dass Sie gleich die neuen Kennzeichenschilder mitbringen - das sorgt für einen flüssigeren Ablauf bei der Kfz-Zulassung.
Es ist ebenfalls möglich, Ihre Kennzeichenkombination aus einem anderen Zulassungsbezirk zu übernehmen.
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern muss zusätzlich zu den oben angegebenen Dokumenten und Unterlagen folgendes mitgebracht werden:
Der Gang zur Zulassungsbehörde im Bezirk Kreis Weißenburg-Gunzenhausen kann ganz nach Auslastung verschieden viel Zeit einnehmen. Generell sollten Sie sich vorher informieren und die Vorsprache planen, damit der Behördengang nicht zur Frustration wird.
➡️ Hier geht es zum Terminportal den Zulassungsstellen Kreis Weißenburg-Gunzenhausen
Die Kfz-Steuer ist eine wichtige Einnahmequelle des deutschen Staates, mit der Infrastrukturprojekte im Straßenverkehr finanziert werden. Die Einflussfaktoren auf die Höhe der steuerlichen Kosten für den Fahrzeughalter sind der Hubraum, der CO2-Ausstoß und die Art des Kraftstoffes. Der Staat versucht so, Vorteile für emissionsarme Fahrzeuge zu schaffen.
Der Steuersatz kann mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums ganz einfach berechnet werden.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) macht mit dem Projekt i-Kfz die internetbasierte Fahrzeugzulassung möglich. Seit Oktober 2019 ist es jetzt für Bürger im Bezirk Kreis Weißenburg-Gunzenhausen möglich, diesen Service zu nutzen und so nicht mehr auf die Behörde gehen zu müssen. Das Verfahren ist aktuell noch in der Anfangsphase und weist so manche Tücken auf. Wir erklären Ihnen, ob Sie es nutzen können und was Sie dafür brauchen.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen möchten, sollten Sie einiges beachten:
Telefon: 09141/902-121
Website: www.landkreis-wug.de
Bahnhofstraße 2
91781 Weißenburg in Bayern
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 09141 902-121
E-Mail: [email protected]
Sonnenstraße 37b
91710 Gunzenhausen
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
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