Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Kyffhäuserkreis
Willkommen auf unserer Website, Ihrem umfassenden Informationsportal für die Kfz-Zulassungsstellen im Bezirk Kyffhäuserkreis. Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen, um Ihre Kfz-Angelegenheiten schnell und unkompliziert zu erledigen.
Egal wo sich Ihr Wohnsitz befindet, Sie können jede unten aufgelistete Behörde besuchen. Sie können sich für Ihr Wunschkennzeichen folgende Kürzel aussuchen: SDH, ART, KYF. In der Übersicht weiter unten finden Sie auch die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Zulassungsstellen, um direkt mit den Mitarbeitern in Kontakt zu treten.
Sie können auch ganz bequem über unsere Website Ihr Wunschkennzeichen reservieren, inklusive Prägung und Versand der Kennzeichenschilder.
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Die Zulassungsstellen im Bezirk Kyffhäuserkreis ist eine staatliche Behörde, die für die Registrierung und Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr verantwortlich ist. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Anmeldung und Zulassung von Neufahrzeugen, die Ummeldung von Gebrauchtfahrzeugen, die Abmeldung von Fahrzeugen, Änderungen an Fahrzeugdokumenten, Ausstellung von Feinstaubplaketten, Bearbeitung von Sonderfällen wie Kurzzeitkennzeichen, sowie die Erhebung von Gebühren und Kosten. Es ist sinnvoll, sich über die Angelegenheiten vor der persönlichen Vorsprache zu informieren, damit alles reibungslos abläuft.
Die folgenden Abschnitte dienen Ihnen zur Erklärung der angebotenen Dienstleistungen bei der Behörde im Zulassungsbezirk Kyffhäuserkreis.
Fahrzeugzulassung ist einer der Hauptbereiche der deutschen Zulassungsstelle.
Hier werden Neufahrzeuge erstmalig angemeldet, Gebrauchtfahrzeuge auf einen neuen Halter angemeldet (Umschreibung mit Halterwechsel) und Fahrzeugdokumente wie Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (ehemals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) ausgestellt. Um ein Fahrzeug zuzulassen, sind verschiedene Dokumente und Nachweise erforderlich (siehe Abschnitt “Dokumente mitbringen”).
Die Zulassungsstelle prüft die eingereichten Dokumente und Nachweise auf Vollständigkeit und Richtigkeit und trägt die Fahrzeugdaten in das Fahrzeugregister ein. Anschließend werden die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Bei der Fahrzeugzulassung werden außerdem ggf. Gebühren und Kosten erhoben, wie z.B. die Kfz-Steuer, die Zulassungsgebühr und die Kosten für die Kennzeichen.
Die Fahrzeugzulassung ist ein wichtiger Schritt, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr legal betreiben zu können. Die Zulassungsstelle unterstützt Fahrzeughalter bei der ordnungsgemäßen Anmeldung und stellt sicher, dass alle erforderlichen Dokumente und Nachweise vorliegen, um die Verkehrssicherheit und Ordnung im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die Fahrzeugzulassung kann persönlich bei der Zulassungsstelle oder in einigen Fällen auch online (siehe Abschnitt “iKfz”) beantragt werden.
Fahrzeughalter können verschiedene Änderungen an ihren Fahrzeugdokumenten vornehmen. Dazu gehören beispielsweise Namensänderungen, Adressänderungen, Änderungen an Fahrzeugdaten wie Motorleistung oder Fahrzeugart, sowie die Erteilung von Ersatzdokumenten bei Verlust oder Diebstahl.
Falls die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind und die angeforderten Dokumente vorliegen, wird die Behörde im Bezirk Kyffhäuserkreis diese Änderungen für den Fahrzeughalter vornehmen. Dabei werden die Fahrzeugdaten entsprechend den eingereichten Nachweisen aktualisiert und ggf. neue Dokumente wie eine geänderte Zulassungsbescheinigung Teil I oder II ausgestellt.
Es können Gebühren und Kosten für die Änderungen an Fahrzeugdokumenten anfallen, die von der Zulassungsstelle erhoben werden, wie z.B. die Kosten für die Ausstellung von Ersatzdokumenten oder die Änderung von Fahrzeugdaten. Es ist wichtig, dass Fahrzeughalter Änderungen an Fahrzeugdokumenten zeitnah bei der Zulassungsstelle melden und die erforderlichen Nachweise und Dokumente bereithalten, um eine ordnungsgemäße Aktualisierung der Fahrzeugdokumente zu gewährleisten.
In Deutschland gibt es verschiedene Sonderkennzeichen, die von den Zulassungsstellen im Bezirk Kyffhäuserkreis ausgegeben werden und spezielle Zwecke erfüllen.
Eines dieser Sonderkennzeichen sind Kurzzeitkennzeichen, die für die begrenzte Nutzung von Fahrzeugen verwendet werden. Sie werden beispielsweise für Probefahrten, Überführungsfahrten oder Fahrzeugprüfungen verwendet. Kurzzeitkennzeichen sind in der Regel nur für einen Zeitraum von maximal fünf Tagen gültig und müssen vor Ablauf abgemeldet werden.
Mit Saisonkennzeichen kann der Zulassungszeitraum des Fahrzeugs begrenzt werden. Dies ist beispielsweise vorteilhaft, wenn ein Auto nur im Sommer / Winter betrieben werden soll. So sind die Saisonkennzeichen oft bei Cabrio-Fahrern beliebt. Die steuerliche Belastung ist durch den begrenzten Zulassungszeitraum geringer.
Ein historisches Kennzeichen für Oldtimer, also Fahrzeuge, bei denen die Erstzulassung über 30 Jahre her ist, hat ebenfalls Kostenvorteile. Die steuerliche Belastung ist hier ebenfalls geringer. Außerdem ist auch eine Versicherung dieser Fahrzeuge normalerweise günstiger.
Elektroautos können mit einem Elektrokennzeichen ebenfalls von einer geringeren steuerlichen Belastung profitieren.
Ein weiteres Sonderkennzeichen sind rote Kennzeichen, die speziell für Fahrzeughändler und Werkstätten ausgegeben werden. Sie ermöglichen es diesen, Fahrzeuge zu Testzwecken oder zur Überführung im Straßenverkehr zu nutzen, ohne sie vollständig zuzulassen. Rote Kennzeichen sind an bestimmte Fahrzeughändler oder Werkstätten gebunden und dürfen nur von autorisierten Personen verwendet werden.
Darüber hinaus gibt es auch Ausfuhrkennzeichen, die für den Fahrzeugexport verwendet werden. Sie ermöglichen es Fahrzeughaltern, ihr Fahrzeug für den Export vorzubereiten und es zur Verschiffung oder Abholung ins Ausland zu bewegen. Ausfuhrkennzeichen sind zeitlich begrenzt und müssen nach der Exportabwicklung bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden.
Wenn Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen verloren oder gestohlen wurden, können Fahrzeughalter dies bei der Zulassungsstelle klären und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Verlust oder Diebstahl zu melden und die notwendigen Schritte einzuleiten.
In solchen Fällen ist es wichtig, umgehend die Zulassungsstelle zu informieren, um potenziellen Missbrauch oder Betrug zu verhindern. Die Fahrzeughalter müssen den Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugdokumente wie Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie der Kennzeichen melden.
Die Zulassungsstelle kann dann die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die gestohlenen oder verlorenen Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen zu sperren und gegebenenfalls Ersatzdokumente oder -kennzeichen auszustellen. Hierbei können Gebühren für die Ausstellung von Ersatzdokumenten oder -kennzeichen anfallen, die je nach örtlichen Vorschriften und Gebührenordnungen variieren können.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Fahrzeughalter in solchen Fällen auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten sollten, um den Verlust oder Diebstahl offiziell zu dokumentieren und potenziellen Missbrauch zu verhindern. Die Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zulassungsstelle ist entscheidend, um die erforderlichen Schritte zur Sicherung des Fahrzeugs und der Fahrzeugdokumente zu unternehmen.
Für Kfz-Angelegenheiten bei den Zulassungsstellen im Bezirk Kyffhäuserkreis müssen Sie entsprechende Dokumente zu den persönlichen Vorsprachen mitbringen. Informieren Sie sich in jedem Fall vorher darüber, was genau benötigt wird, da es sonst zu Komplikationen kommen kann.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Sie können das aktuelle Kennzeichen mit Ortskürzel aus einem anderen Zulassungsbezirk behalten wenn Sie möchten. Das ist auch bei einem Halterwechsel möglich.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
Der Gang zur Zulassungsbehörde im Bezirk Kyffhäuserkreis kann ganz nach Auslastung verschieden viel Zeit einnehmen. Generell sollten Sie sich vorher informieren und die Vorsprache planen, damit der Behördengang nicht zur Frustration wird.
➡️ Hier geht es zum Terminportal den Zulassungsstellen Kyffhäuserkreis
Wenn Sie sich darüber informieren möchten, wie viel Kfz-Steuer Sie für Ihr Fahrzeug entrichten müssen, können Sie dies mit einigen Angaben zu Ihrem Fahrzeug ganz einfach berechnen.
Die Kfz-Steuer ist bundesweit geregelt. Das Bundesfinanzministerium hat zu diesem Zwecke einen Kfz-Steuer-Rechner auf deren Website eingerichtet, über den Sie die Berechnung durchführen können:
Dank des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können Bürger im Zulassungsbezirk Kyffhäuserkreis nun auch online ihre Fahrzeugzulassung durchführen. Seit Oktober 2019 ist dieser Service verfügbar und ermöglicht es, den mühsamen Gang zur Behörde zu umgehen. Damit Sie wissen, ob Sie diesen Service nutzen können und was Sie dafür benötigen, geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick.
Hinweis: Bei Abmeldungen brauchen Sie keine eVB-Nummer, keine IBAN, keine Hauptuntersuchung und lediglich den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen bei einer Ummeldung nicht übernehmen möchten, sondern ein eigenes Wunschkennzeichen wollen, müssen Sie das Fahrzeug erst abmelden und dann eine Wiederzulassung machen. Bei der Ummeldung kann aktuell nur das aktuelle Kennzeichen übernommen werden.
Die meisten Bürger, die die Zulassungsstellen des Bezirks Kyffhäuserkreis aufsuchen, haben vor kurzer Zeit ein neues Fahrzeug gekauft oder stehen unmittelbar vor dem Kauf. Wir haben für Sie einige Empfehlungen zusammengestellt, um Ihnen den Kaufprozess zu erleichtern:
Telefon: 03632/741-161
E-Mail: [email protected]
Website: www.kyffhaeuser.de
Markt 8
99706 Sondershausen
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 14:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 17:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 17:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
geschlossen
Telefon: (03466) 741-950
E-Mail: [email protected]
Website: www.kyffhaeuser.de
Straße der Jugend 8
06556 Artern
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