Um einen reibungslosen Ablauf bei der Zulassungsstelle im Bezirk Moosburg an der Isar zu ermöglichen, haben wir im folgenden Abschnitt eine Übersicht für Sie zusammengestellt, mit der Sie sich darüber informieren können, was genau Sie mitbringen müssen. Beachten Sie, dass es eventuell nicht möglich ist, die Angelegenheit ohne die erforderlichen Dokumente zu erledigen.
Vokabular
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
CoC: Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
eVB-Nummer: elektronische Versicherungsbestätigung
Kfz-Zulassung
- Ausweisdokument: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- ZB I (falls vorhanden)
- ZB II (falls vorhanden)
- CoC Papiere (bei Zulassung eines Neufahrzeugs)
- eVB-Nummer
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- Beleg für die reservierte Wunschkombination (falls bereits online reserviert wurde) und die entsprechenden Kennzeichenschilder
- alte Kennzeichen (falls vorhanden)
- SEPA-Mandat: Wird für das Einziehen der Kfz-Steuer benötigt
- Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung oder entwertete ZB I
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Formular “Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten” und die Ausweise der Erziehungsberechtigten
Vollmachten
Eine Vollmacht wird benötigt, wenn der Fahrzeughalter nicht selbst beim Termin bei der Behörde erscheint. Dies kommt beispielsweise vor, wenn man ein Auto für ein Familienmitglied oder einen Freund zulässt. Auch wenn die Dienste von Zulassungsdiensten genutzt werden, muss eine Vollmacht ausgestellt werden. Es wird zusätzlich zu dem Vollmachtsdokument auch der Ausweis des Fahrzeughalters benötigt.
Wunschkennzeichen mitnehmen:
Generell besteht die Möglichkeit, sein Wunschkennzeichen auch dann zu behalten, wenn man aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Verwaltungsbezirk Moosburg an der Isar zieht. Gemeint ist damit die gesamte Kombination, also inklusive Ortskürzel. Das Fahrzeug muss aber trotzdem zu den gängigen Kosten umgemeldet werden. Durch die Mitnahme der Kennzeichen sparen Sie sich zumindest die Kosten für neue Schilder. Viele Bürger möchten ihr Wunschkennzeichen auch deshalb mitnehmen, weil Sie eine Kombination haben, die sehr einprägsam ist.
Kfz-Abmeldung / Außerbetriebsetzung
- ZB I
- ZB II
- alte Kennzeichenschilder
Sonderfälle
Firmen & Vereine
Bei Unternehmen kommt es auf die Rechtsform an. Eine Gewerbeanmeldung und ein Ausweis des Vertretungsberechtigten wird bei der GbR gefordert. Eine GmbH muss anstatt der Gewerbeanmeldung einen Handelsregisterauszug vorlegen.
Freiberufler brauchen einen Nachweis der entsprechenden Kammer (z.B. Ärztekammer) und Vereine müssen einen Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen.