Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Mülheim an der Ruhr
Diese Website beinhaltet alle wichtigen Informationen bezüglich der Kfz-Zulassung im Bezirk Mülheim an der Ruhr. Unten finden Sie die Informationen der Behörde, bei denen Sie Angelegenheiten bezüglich der Kfz-Zulassung klären können.
Um den direkten Kontakt zu den Mitarbeitern der Zulassungsstelle herzustellen, finden Sie in der Übersicht die Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Unabhängig von Ihrem Wohnsitz stehen Ihnen im Bezirk Mülheim an der Ruhr folgende Kennzeichenkürzel zur Auswahl: MH.
Falls Sie sich für die Reservierung eines Wunschkennzeichens interessieren, können Sie dies gleich über diese Website erledigen. Sie können Ihre Kennzeichenschilder auch direkt über den Service dieser Website prägen und zu Ihrer Adresse verschicken lassen.
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Im Bezirk Mülheim an der Ruhr können Sie verschiedene Dienstleistungen bezüglich Ihrer Kfz-Angelegenheiten regeln. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch darüber informieren, welche Dienstleistung auf Ihr Anliegen zutrifft, damit Sie sich entsprechend auf Ihren Behördentermin vorbereiten können.
Um sich darüber zu informieren, welche Dokumente Sie für die verschiedenen Vorgänge benötigen, öffnen Sie die Sektion erforderliche Dokumente.
Für Kfz-Angelegenheiten bei der Zulassungsstelle im Bezirk Mülheim an der Ruhr müssen Sie entsprechende Dokumente zu den persönlichen Vorsprachen mitbringen. Informieren Sie sich in jedem Fall vorher darüber, was genau benötigt wird, da es sonst zu Komplikationen kommen kann.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Sie können das aktuelle Kennzeichen mit Ortskürzel aus einem anderen Zulassungsbezirk behalten wenn Sie möchten. Das ist auch bei einem Halterwechsel möglich.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
➡️ Online-Terminportal Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Mülheim an der Ruhr
Ein Termin bei der Zulassungsbehörde im Bezirk Mülheim an der Ruhr kann zeitaufwendig sein, aber mit den richtigen Vorbereitungen können Sie Ihre Wartezeiten minimieren. Hier sind einige Tipps:
Die Kfz-Steuer ist eine wichtige Einnahmequelle des deutschen Staates, mit der Infrastrukturprojekte im Straßenverkehr finanziert werden. Die Einflussfaktoren auf die Höhe der steuerlichen Kosten für den Fahrzeughalter sind der Hubraum, der CO2-Ausstoß und die Art des Kraftstoffes. Der Staat versucht so, Vorteile für emissionsarme Fahrzeuge zu schaffen.
Der Steuersatz kann mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums ganz einfach berechnet werden.
Dank des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können Bürger im Zulassungsbezirk Mülheim an der Ruhr nun auch online ihre Fahrzeugzulassung durchführen. Seit Oktober 2019 ist dieser Service verfügbar und ermöglicht es, den mühsamen Gang zur Behörde zu umgehen. Damit Sie wissen, ob Sie diesen Service nutzen können und was Sie dafür benötigen, geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick.
Hinweis: Bei Abmeldungen brauchen Sie keine eVB-Nummer, keine IBAN, keine Hauptuntersuchung und lediglich den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen bei einer Ummeldung nicht übernehmen möchten, sondern ein eigenes Wunschkennzeichen wollen, müssen Sie das Fahrzeug erst abmelden und dann eine Wiederzulassung machen. Bei der Ummeldung kann aktuell nur das aktuelle Kennzeichen übernommen werden.
Die meisten Bürger, die die Zulassungsstelle des Bezirks Mülheim an der Ruhr aufsuchen, haben vor kurzer Zeit ein neues Fahrzeug gekauft oder stehen unmittelbar vor dem Kauf. Wir haben für Sie einige Empfehlungen zusammengestellt, um Ihnen den Kaufprozess zu erleichtern:
Telefon: 0208/4550
E-Mail: [email protected]
Website: www.muelheim-ruhr.de
Löhstraße 22
45468 Mülheim an der Ruhr
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
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