Informationen zu der Zulassungsstelle Stadt München
Hier finden Sie die wesentlichen Informationen zum fahrzeugbezogenen Dienstleistungsangebot der Stadt München. Für weitergehende Fragen stehen Ihnen auf der Webseite der Zulassungsstelle ein Kontaktformular sowie die Nummer des Servicetelefons Kfz & Fahrerlaubnis zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass diese Zulassungsstelle nur für die Stadt München zuständig ist. Einwohner des Landkreises München müssen sich an die Zulassungsstelle des Landratsamtes wenden.
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Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Telefon: 089 233-96090
Telefax: 089 233-36053
E-Mail: [email protected]
Website: Link
Montag: 07:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 13:30 Uhr
Freitag 07:00 – 12:00 Uhr
Es ist kein stufenloser Zugang zum Gebäude möglich und es stehen keine Behindertenparkplätze zur Verfügung. Bürgerbüros sind jedoch barrierefrei zugänglich.
Nachfolgend sind die Dienstleistungen in der gleichen Struktur und Benennung aufgelistet und verlinkt wie auf der Webseite der Stadtverwaltung.
Alle Vorgänge dieses Bereiches, sofern sie nicht importierte, geleaste oder finanzierte Fahrzeuge betreffen, können Sie auch online beantragen oder durchführen. Zudem ist die Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter auch in einem Bürgerbüro möglich. Gleiches gilt für die Umschreibung, wenn diese aufgrund eines Umzugs nach München notwendig wird (ohne Halterwechsel).
Adress- und Namensänderungen können Sie auch in einem Bürgerbüro vornehmen lassen. Ein Antrag auf Befreiung von Gurt- oder Helmpflicht kann nur schriftlich per Post gestellt werden.
Eine Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone können Sie online oder per Post beantragen.