Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Rhein-Pfalz-Kreis
Herzlich willkommen auf unserer Website, die Ihnen einen umfassenden Überblick über die Kfz-Zulassung im Bezirk Rhein-Pfalz-Kreis bietet. Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen, um Ihre Kfz-Angelegenheiten problemlos zu erledigen, sei es eine Kfz-Zulassung oder eine Außerbetriebsetzung.
Im Zulassungsbezirk Rhein-Pfalz-Kreis haben Sie als Bürger mit Wohnsitz die freie Wahl, zu welcher Behörde Sie gehen möchten (unten sind die einzelnen Behörden aufgelistet). Als Ortskennung für Wunschkennzeichen stehen zur Verfügung: RP.
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Im Bezirk Rhein-Pfalz-Kreis können Sie verschiedene Dienstleistungen bezüglich Ihrer Kfz-Angelegenheiten regeln. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch darüber informieren, welche Dienstleistung auf Ihr Anliegen zutrifft, damit Sie sich entsprechend auf Ihren Behördentermin vorbereiten können.
Um sich darüber zu informieren, welche Dokumente Sie für die verschiedenen Vorgänge benötigen, öffnen Sie die Sektion erforderliche Dokumente.
Sie können sich im folgenden Abschnitt darüber informieren, welche Dokumente und Unterlagen Sie für bestimmte Kfz-Angelegenheiten bei den Zulassungsstellen im Bezirk Rhein-Pfalz-Kreis mitbringen müssen. Bereiten Sie sich gut auf Ihren Termin vor, um Komplikationen zu vermeiden.
Bei zugelassenen Fahrzeugen
Bei abgemeldeten Fahrzeugen
Wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist, müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
Falls das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert haben, bringen Sie die erhaltene PIN oder Reservierungsbestätigung zum Termin mit. Es ist auch zu empfehlen, dass Sie gleich die neuen Kennzeichenschilder mitbringen - das sorgt für einen flüssigeren Ablauf bei der Kfz-Zulassung.
Es ist ebenfalls möglich, Ihre Kennzeichenkombination aus einem anderen Zulassungsbezirk zu übernehmen.
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern muss zusätzlich zu den oben angegebenen Dokumenten und Unterlagen folgendes mitgebracht werden:
Der Gang zur Zulassungsbehörde im Bezirk Rhein-Pfalz-Kreis kann ganz nach Auslastung verschieden viel Zeit einnehmen. Generell sollten Sie sich vorher informieren und die Vorsprache planen, damit der Behördengang nicht zur Frustration wird.
➡️ Hier geht es zum Terminportal den Zulassungsstellen Rhein-Pfalz-Kreis
Kraftfahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind und am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, sind steuerpflichtig. Die Einnahmen der Kfz-Steuer sind eine wichtige Einnahmequelle für den Staat, um Investitionen im Straßenverkehr zu tätigen.
Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß werden höher besteuert, währen Fahrzeuge mit geringeren Emissionen günstiger versteuert werden. Hubraum, Abgasnorm und CO2-Ausstoß fließen in die Berechnung ein.
Mithilfe der Angaben in Ihren Zulassungsbescheinigungen können Sie die Kfz-Steuer ganz einfach berechnen. Das Bundesfinanzministerium hat für genau diesen Zwecken einen Online-Rechner zur Verfügung gestellt.
➡️ Klicken Sie hier für die Weiterleitung zum Online-Rechner
Dank des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können Bürger im Zulassungsbezirk Rhein-Pfalz-Kreis nun auch online ihre Fahrzeugzulassung durchführen. Seit Oktober 2019 ist dieser Service verfügbar und ermöglicht es, den mühsamen Gang zur Behörde zu umgehen. Damit Sie wissen, ob Sie diesen Service nutzen können und was Sie dafür benötigen, geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick.
Hinweis: Bei Abmeldungen brauchen Sie keine eVB-Nummer, keine IBAN, keine Hauptuntersuchung und lediglich den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen bei einer Ummeldung nicht übernehmen möchten, sondern ein eigenes Wunschkennzeichen wollen, müssen Sie das Fahrzeug erst abmelden und dann eine Wiederzulassung machen. Bei der Ummeldung kann aktuell nur das aktuelle Kennzeichen übernommen werden.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen möchten, sollten Sie einiges beachten:
Telefon: (06232) 656-121
E-Mail: [email protected]
Website: www.rhein-pfalz-kreis.de
Konrad-Adenauer-Platz 6
67373 Dudenhofen
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 15:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 17:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 0621/5909-5780
E-Mail: [email protected]
Website: www.rhein-pfalz-kreis.de
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:30 Uhr
06:00 Uhr - 10:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 16:30 Uhr
06:30 Uhr - 12:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 06233 / 3791- 0
E-Mail: [email protected]
Website: www.rhein-pfalz-kreis.de
Hauptstraße 14
67258 Heßheim
Die Behörde ist aktuell:
06:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
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