EU-Parkausweis: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Beschreibung:
Der EU-Parkausweis mit blauer Farbgebung berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Behindertenparkplätzen, die durch das Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet sind.
In Deutschland beinhaltet dieser Ausweis zusätzlich folgende Parkberechtigungen:
- Bis zu drei Stunden parken an Orten mit eingeschränktem Haltverbot
- Überschreitung der zugelassenen Parkdauer in Zonen mit Zonenhaltverbot, sofern das Parken durch Zusatzzeichen erlaubt ist
- Über die zugelassene Zeit hinaus parken an durch Zeichen gekennzeichneten Orten wie "Parken", "Parkraumbewirtschaftungszone" oder "Parken auf Gehwegen", wenn eine Parkzeitbegrenzung durch ein Zusatzzeichen angegeben ist
- Parken während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen zeitlich beschränkt ist
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne zeitliche Beschränkung und Gebühr
- Bis zu drei Stunden auf Bewohnerparkplätzen parken
- Parken in verkehrsberuhigten Zonen außerhalb markierter Flächen, ohne den Verkehr zu behindern, falls keine andere zumutbare Parkmöglichkeit vorhanden ist
Die maximale Parkdauer mit diesem Ausweis beträgt 24 Stunden. Bei Reisen innerhalb der EU sollte man sich über die jeweiligen nationalen Bestimmungen informieren.
Berechtigte Personen:
- Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis)
- Blinde (Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
- Schwerbehinderte mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder äquivalenten Funktionseinschränkungen (nach Bescheinigung des Versorgungsamtes)
Beantragung:
Für den EU-Parkausweis bei der Stadtverwaltung benötigen Sie:
- Schwerbehindertenausweis mit Eintrag: aG oder Bl
- Nachweis des Versorgungsamtes über Phokomelie, Amelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen
- Ein Passbild
- Personalausweis oder Pass
Für die Beantragung beim Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zusätzlich ein Passbild erforderlich.
Zuständigkeiten:
- Stadtverwaltungen in Städten des Rhein-Sieg-Kreises wie Bad Honnef, Bornheim, usw.
Das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises für Wohnsitze in Gemeinden wie Alfter, Eitorf, usw.
Oranger Parkausweis: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der oranger Parkausweis stellt eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte dar, die keinen Anspruch auf einen EU-Parkausweis haben. Dieser Ausweis erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen das Parken im gesamten Bundesgebiet oder ausschließlich in Nordrhein-Westfalen (NRW). Jedoch ist das Parken auf speziellen Behindertenparkplätzen, die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet sind, ausgeschlossen.
Die erlaubten Parkerleichterungen entsprechen denen des blauen EU-Ausweises, abgesehen von den Behindertenparkplätzen.
Bundesweite Gültigkeit des Ausweises wird für folgende Personengruppen gewährt:
a) Menschen mit einer Gehbehinderung, die Merkzeichen G und B besitzen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 (aufgrund von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und Lendenwirbelsäule) und zusätzlich ein GdB von mindestens 50 (aufgrund von Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane) vorliegt.
b) Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa bei einem GdB von mindestens 60.
c) Menschen mit künstlichem Darmausgang und künstlicher Harnableitung bei einem GdB von mindestens 70.
d) Schwerbehinderte, die aufgrund einer versorgungsärztlichen Beurteilung den oben genannten Kategorien entsprechen.
Gültigkeit des Ausweises nur in NRW wird für folgende Personengruppen gewährt:
a) Gehbehinderte, die das Merkzeichen G besitzen und die gleichen GdB-Kriterien wie in der bundesweiten Kategorie erfüllen.
b) Schwerbehinderte, die dem Kriterium a) nach versorgungsärztlicher Beurteilung gleichgestellt sind.
Beantragung: Um einen Ausweis für Parkerleichterungen bei der Stadtverwaltung zu beantragen, benötigen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis und einen Personalausweis oder Pass. Ein formloser Antrag, zusammen mit einem Personalausweis oder Pass, reicht beim Versorgungsamt aus.
Zuständigkeiten:
- Stadtverwaltungen in Städten des Rhein-Sieg-Kreises wie Bad Honnef, Bornheim usw.
- Das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises für Wohnsitz in Gemeinden wie Alfter, Eitorf usw.
Kontakt:
Versorgungsamt
Schwerbehindertenangelegenheiten
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel: 02241 130
Öffnungs- und Telefonzeiten:
Mo, Do: 08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
Di, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
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